Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme ist ein befristeter Aufenthaltstitel.

Haben Sie die Qualifizierungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen und Ihre Aufenthaltserlaubnis endet bald, können Sie eine Verlängerung beantragen. Gründe für noch nicht abgeschlossene Qualifizierungsmaßnahmen sind beispielsweise, wenn:

  • Sie lange auf Prüfungen warten müssen
  • Sie eine Prüfung wiederholen müssen

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums gesichert sein.

Ihre Aufenthaltserlaubnis kann für 12 Monate verlängert werden. Insgesamt darf Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen 3 Jahre nicht überschreiten.

Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Ausländerbehörde dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung ausgeschlossen hat.

Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben.

Teaser

Ihre Qualifizierungsmaßnahme für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation ist noch nicht abgeschlossen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Welche Gebühren fallen an?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.

Gebühr: EUR 96,00

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten.

Gebühr: EUR 93,00

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html

Welche Fristen muss ich beachten?

Beantragen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis.

Antragsfrist: 8 Wochen

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2326

E-Mail: auslaenderbehoerde@neumuenster.de
Webseite: Webseite der Ausländerbehörde

Öffnungszeiten:

Digitale Terminvergabe:

https://termin.neumuenster.de/

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Abteilungsleitung
    Zimmernummer: 2.01 Altes Rathaus

    Telefon: +49 4321 942-2477

  • Buchstaben Milm - Mz, N, O, P,Q - Qasi
    Zimmernummer: E.9

    Telefon: +49 4321 942-2181

  • Buchstabe A - Andr
    Zimmernummer: E.5

    Telefon: +49 4321 942-2729

  • Buchstaben Ands - Az, B, C, D - Daia
    Zimmernummer: E.4

    Telefon: +49 4321 942-2119

  • Buchstaben Daj - Dz, E, F, G, H - Hame
    Zimmernummer: E.12

    Telefon: +49 4321 942-2273

  • Buchstaben Hamf - Hz, I, J, K - Kinf
    Zimmernummer: E.8

    Telefon: +49 4321 942-2432

  • Buchstaben King- Kz, L, M - Mill
    Zimmernummer: E.9

    Telefon: +49 4321 942-2737

  • Buchstaben Quasj - Qz, R, S, T - Tama
    Zimmernummer: E.6

    Telefon: +49 4321 942-2491

  • Buchstaben Tamb - Tz, U, V, W, X, Y, Z
    Zimmernummer: E.7

    Telefon: +49 4321 942-2397