Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Haben Sie die Qualifizierungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen und Ihre Aufenthaltserlaubnis endet bald, können Sie eine Verlängerung beantragen. Gründe für noch nicht abgeschlossene Qualifizierungsmaßnahmen sind beispielsweise, wenn:
- Sie lange auf Prüfungen warten müssen
- Sie eine Prüfung wiederholen müssen
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums gesichert sein.
Ihre Aufenthaltserlaubnis kann für 12 Monate verlängert werden. Insgesamt darf Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen 3 Jahre nicht überschreiten.
Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Ausländerbehörde dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung ausgeschlossen hat.
Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben.
Teaser
Ihre Qualifizierungsmaßnahme für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation ist noch nicht abgeschlossen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Welche Gebühren fallen an?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.
Gebühr: EUR 96,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten.
Gebühr: EUR 93,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis.
Antragsfrist: 8 Wochen
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2326
E-Mail: auslaenderbehoerde@neumuenster.de
Webseite: Webseite der Ausländerbehörde
Digitale Terminvergabe:
https://termin.neumuenster.de/
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Abteilungsleitung
Zimmernummer: 2.01 Altes RathausTelefon: +49 4321 942-2477
- Buchstaben Milm - Mz, N, O, P,Q - Qasi
Zimmernummer: E.9Telefon: +49 4321 942-2181
- Buchstabe A - Andr
Zimmernummer: E.5Telefon: +49 4321 942-2729
- Buchstaben Ands - Az, B, C, D - Daia
Zimmernummer: E.4Telefon: +49 4321 942-2119
- Buchstaben Daj - Dz, E, F, G, H - Hame
Zimmernummer: E.12Telefon: +49 4321 942-2273
- Buchstaben Hamf - Hz, I, J, K - Kinf
Zimmernummer: E.8Telefon: +49 4321 942-2432
- Buchstaben King- Kz, L, M - Mill
Zimmernummer: E.9Telefon: +49 4321 942-2737
- Buchstaben Quasj - Qz, R, S, T - Tama
Zimmernummer: E.6Telefon: +49 4321 942-2491
- Buchstaben Tamb - Tz, U, V, W, X, Y, Z
Zimmernummer: E.7Telefon: +49 4321 942-2397