Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie die Bedingungen zur Aufnahme eines Vollzeitstudiums oder den Abschluss eines Teilzeitstudiums noch nicht erfüllen, dieses Ziel aber in einem angemessenen Zeitraum erreichen können.
Bei der Entscheidung über die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann die Ausländerbehörde zu folgenden Punkten Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen und berücksichtigen:
- Studienvoraussetzungen
- Studienverlauf
- Studienabschluss
- sonstige akademische Belange
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist erneut befristet.
Wenn Sie jünger als 18 sind, müssen die sorgeberechtigten Personen Ihrem weiteren Aufenthalt in Deutschland zustimmen.
Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn die Ausländerbehörde dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen hat.
Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 140 Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit unbegrenzt ausüben.
Teaser
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung besitzen und Ihr Studium noch nicht starten können, können Sie eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Zuständige Stelle
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Welche Gebühren fallen an?
In bestimmten Fällen sind Gebührenermäßigungen oder -befreiungen möglich.
Bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten für volljährige Antragstellende
Gebühr: EUR 96,00
Bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten für minderjährige Antragstellende
Gebühr: EUR 48,00
Bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten für volljährige Antragstellende
Gebühr: EUR 93,00
Bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten für minderjährige Antragstellende
Gebühr: EUR 46,50
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sollten die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, bevor die Gültigkeit der aktuellen Aufenthaltserlaubnis endet. Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis sollte Ihr Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Antragsfrist: 6 - 8 Wochen
Die Aufenthaltserlaubnis wird mindestens um ein Jahr, maximal um 2 Jahre verlängert. Wenn Sie an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen wie dem ERASMUS+-Programm der Europäischen Union teilnehmen oder wenn für Sie eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird die Aufenthaltserlaubnis um mindestens 2 Jahre verlängert. Dauert Ihr Studium weniger als 2 Jahre, wird die Aufenthaltserlaubnis um die Dauer des Studiums verlängert.
Geltungsdauer: 1 - 2 Jahre
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Was sollte ich noch wissen?
- Sie haben keinen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, die Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind, damit Ihr Antrag ohne Verzögerungen bearbeitet werden kann.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-3430
Telefax: +49 4321 942-2326
E-Mail:
auslaenderbehoerde@neumuenster.de
Webseite:
Webseite der Ausländerbehörde
Webseite:
Terminvergabe
Sprechzeiten
montags 9:00 bis 11:00 Uhr
donnerstags 15:00 bis 17:00 Uhr
Digitale Terminvergabe:
https://termin.neumuenster.de/
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
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