Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis endet und Sie das für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erforderliche Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollten Ihr Lebensunterhalt und Ihr Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthalts gesichert sein.

Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert wird, ist sie erneut befristet, in der Regel für die restliche Dauer des Prüfungsverfahrens. Die Aufenthaltserlaubnis gilt für den Zeitraum vom Ablegen der Prüfung bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beziehungsweise bis Sie den Bescheid der zuständigen Stelle erhalten.

Eine Erwerbstätigkeit ist in diesem Zeitraum nicht erlaubt.

Ihre Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn

  • Sie die Prüfung oder die Prüfungen nicht in einem angemessenen Zeitraum ablegen können oder
  • die Ausländerbehörde die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits ausgeschlossen hat.

Teaser

Benötigen Sie mehr Zeit, um eine Prüfung zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation abzulegen? Dann können Sie Ihre bisherige Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen.

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Welche Gebühren fallen an?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten für volljährige Antragstellende

Gebühr: EUR 93,00

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html


Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten für volljährige Antragstellende

Gebühr: EUR 96,00

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sollten spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis den Antrag auf Verlängerung bei der Ausländerbehörde einreichen.

Antragsfrist: 8 Wochen

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-3430
Telefax: +49 4321 942-2326

E-Mail: auslaenderbehoerde@neumuenster.de
Webseite: Webseite der Ausländerbehörde

Öffnungszeiten:

Digitale Terminvergabe:

https://termin.neumuenster.de/

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht