Vereine

Volltext

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.

Gebühren

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

An das zuständige Amtsgericht.

Hinweise (Besonderheiten)

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Amtsgericht Kiel

Deliusstraße 22
24114 Kiel

Telefon: +49 431 604-0
Telefax: +49 431 604-2850

Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGKiel/AGKiel_node.html
E-Mail: verwaltung@ag-kiel.landsh.de