Vereine
Volltext
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.
Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.
Gebühren
Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Zuständige Stellen
Amtsgericht Kiel
Deliusstraße 22
24114 Kiel
Telefon: +49 431 604-0
Telefax: +49 431 604-2850
Webseite:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGKiel/AGKiel_node.html
E-Mail:
verwaltung@ag-kiel.landsh.de