Vereine

Leistungsbeschreibung

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

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Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.

An wen muss ich mich wenden?

An das zuständige Amtsgericht.

Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Amtsgericht Neumünster

Boostedter Straße 26
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 940-0
Telefax: +49 4321 940-299

E-Mail: verwaltung@ag-neumuenster.landsh.de
Webseite: www.amtsgericht-neumuenster.schleswig-holstein.de