Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen
Volltext
Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen verlangt besondere Sicherheitsmaßnahmen. Explosionsgefährliche Stoffe sind zum Beispiel:
-
Explosivstoffe wie
- Schwarzpulver
- Nitroglycerin
- pyrotechnische Sätze
- pyrotechnische Gegenstände
- Zünd- und Anzündmittel
Wenn Sie einen Betrieb leiten, der mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht oder diese vertreibt, müssen Sie eine verantwortliche Person oder mehrere verantwortliche Personen bestellen. Die bestellten Personen sind die einzigen, die mit den explosionsgefährlichen Stoffen umgehen dürfen. Die Anzahl richtet sich nach der Größe Ihres Betriebes und dem Umfang Ihrer Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen.
Als verantwortliche Person können Sie bestellen:
- sich selbst
- Leiterin oder Leiter einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle
- Aufsichtsperson einer Betriebsabteilung
- Sprengberechtigte
- Betriebsmeisterin oder Betriebsmeister
- fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
- Lagerverwalterin oder Lagerverwalter
- Person, die explosionsgefährliche Stoffe transportiert oder in Empfang nimmt
Die Person, die Sie bestellen, braucht einen behördlichen Befähigungsschein, der nicht älter als 5 Jahre sein darf.
Der Befähigungsschein setzt voraus:
- Sachkunde
- Zuverlässigkeit
- persönliche Eignung
Sie teilen der zuständigen Behörde unverzüglich mit:
- Namen
- Anschrift
- Geburtsdatum
Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung können Sie durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nachweisen.
Das Erlöschen einer Bestellung müssen Sie ebenfalls melden.
Wenn Ihr Betrieb mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, müssen Sie mindestens eine verantwortliche Person bestellen.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
- Amt für Arbeitsschutz -
Sprengstoffreferat
In Schleswig-Holstein wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG).
Voraussetzungen
- Die verantwortliche Person ist im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins.
- Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung sind durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nachgewiesen.
- Die verantwortliche Person ist mindestens 21 Jahre alt.
erforderliche Unterlagen
- Befähigungsschein
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Erteilung der Erlaubnis zuständigen Behörde, die nicht älter als ein Jahr ist
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie:
- keine verantwortliche Person bestellen
- eine verantwortliche Person bestellen, die keinen Befähigungsschein besitzt
- eine andere als die verantwortliche Person mit dem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beauftragen
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.
Zuständige Stellen
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Kiel
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Telefon: 0431 220040-10
(Zentrale)
Telefax: 0431 220040-650
Webseite:
Staatliche Arbeitsschutzbehörde
E-Mail:
arbeitsschutz@lasg.landsh.de
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Telefon: 0431 220040-10
(Zentrale)
Telefax: 0431 220040-650
Webseite:
Staatliche Arbeitsschutzbehörde
E-Mail:
arbeitsschutz@lasg.landsh.de
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Bei der Lohmühle 62
23554 Lübeck, Hansestadt
Telefon: 0451 317501-0
(Zentrale)
Telefax: 0451 31701-210
E-Mail:
arbeitsschutz@lasg.landsh.de
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz
Oelixdorfer Straße 2
25524 Itzehoe
Telefon: 04821 66-0
(Zentrale)
Telefax: 04821 66-2807
Webseite:
Staatliche Arbeitsschutzbehörde
E-Mail:
arbeitsschutz@lasg.landsh.de
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung