Unternehmenskarte erstmalig beantragen
Volltext
Eine Unternehmenskarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person beantragen. Sie benötigen immer dann eine Unternehmenskarte, wenn Sie Fahrzeuge einsetzen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte oder Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen.
Zudem sind Sie dafür verantwortlich, dass die ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern regelmäßig gespeichert werden. Auf Verlangen müssen Sie diese den Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.
Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt.
Sie können mehrere dieser Karten für Ihr Unternehmen beantragen. Die Anzahl ist je Kartennummernserie auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt. Benötigen Sie darüber hinaus mehr Unternehmenskarten, müssen Sie einen neuen Antragsprozess starten.
Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Sie benötigen erstmalig eine Unternehmenskarte? Dann müssen Sie diese Karte bei der zuständigen Stelle beantragen.
Ansprechpunkt
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Antragstellerin ihre/der Antragsteller seine Hauptniederlassung hat.
Fristen
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Unternehmenskarte
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
- Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
- Unternehmenskarte Erteilung
- erstmalige Beantragung einer Unternehmenskarte
-
Antrag kann gestellt werden von
- Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
- vertretungsbefugter oder bevollmächtigter Person
- Unternehmen in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung benötigen in der Regel eine Unternehmenskarte, wenn deren Fahrpersonal gewerblichen Güterkraftverkehr ausübt
- Unternehmerin oder Unternehmer ist für ordnungsgemäße Verwendung der Unternehmenskarte verantwortlich
- Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt
-
es können mehrere Karten für ein Unternehmen beantragt werden
- je Kartennummernserie ist Anzahl der Unternehmenskarten pro Unternehmen auf maximal 62 begrenzt
- benötigt es darüber hinaus weitere Unternehmenskarten, muss neues Antragsverfahren gestartet werden
- zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Führerscheinstelle
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2134
(Buchstaben P, Sch, St, T Z)
Telefon: +49 4321 942-2256
(Buchstabe K, M und N)
Telefon: +49 4321 942-2777
(Buchstaben G J und O)
Telefon: +49 4321 942-2443
(Buchstaben A C, L und Q)
Telefon: +49 4321 942-2882
(Buchstaben D F, R und S (ohne Sch und St))
Telefax: +49 4321 942-2346
(Verkehrsbehörde)
Webseite:
Webseite der Führerscheinstelle
Webseite:
Termin online vereinbaren
E-Mail:
fuehrerscheinstelle@neumuenster.de
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
(Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.