Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
Teaser
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie eineUnbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing).
Verfahrensablauf
- Sie senden den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung an die zuständige Behörde
- Diese prüft die Voraussetzungen und erstellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)
An wen muss ich mich wenden?
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Voraussetzungen
- Ihre letzte berufliche Tätigkeit muss im jeweiligen Bundesland der Antragstellung ausgeübt worden sein
- die berufliche Tätigkeit muss einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf entsprechen
- ggf. amtliche Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten in deutsche Sprache
- Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich.
- Fremdsprachliche Unterlagen bedürfen einer offiziellen deutschen Übersetzung von in Deutschland beeidigten Dolmetscher/innen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (zum Beispiel Zeugnis über die Ärztliche Prüfung)
- (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
- Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung
- (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
- Weiterbildungsbezeichnung (zum Beispiel Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll
- Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
- Nachweis der Tätigkeit und Leumundszeugnis (Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten)
- Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)
Welche Gebühren fallen an?
die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland
Welche Fristen muss ich beachten?
Gültigkeitsdauer: 3 Monate, im Übrigen sind keine Fristen zu beachten
Geltungsdauer: 3 Monate
Bearbeitungsdauer
circa 4 Wochen
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwvfG)
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Bundes-Apothekerordnung (BApO)
Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz - MTAG)
Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG)
Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG)
Ergotherapeutengesetz (ErgThG)
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG)
Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (DiätAssG)
Anträge / Formulare
- Formulare: ja
- Online-Dienst: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stellen
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - Dez. 3 / Schulische Berufliche Bildung
Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Telefon: 0431 9889786
E-Mail: DEZ3@shibb.landsh.de
Webseite: Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung SHIBB Landesamt
Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht