Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen
Volltext
Wenn Sie einen Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen, können Sie diesen in eine „zivile“, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
Wer einen Dienstführerschein besitzt, kann diesen umschreiben lassen.
Gebühren
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Ansprechpunkt
Kreise oder kreisfreien Städte (Fahrerlaubnisbehörde)
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- ziviler Führerschein (falls vorhanden).
Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind gegebenenfalls einzelfallabhängig zusätzlich folgende Unterlagen notwendig - für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Gutachten eines Augenarztes,
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung,
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Führerscheinstelle
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2134
(Buchstaben P, Sch, St, T Z)
Telefon: +49 4321 942-2256
(Buchstabe K, M und N)
Telefon: +49 4321 942-2777
(Buchstaben G J und O)
Telefon: +49 4321 942-2443
(Buchstaben A C, L und Q)
Telefon: +49 4321 942-2882
(Buchstaben D F, R und S (ohne Sch und St))
Telefax: +49 4321 942-2346
(Verkehrsbehörde)
Webseite:
Webseite der Führerscheinstelle
Webseite:
Termin online vereinbaren
E-Mail:
fuehrerscheinstelle@neumuenster.de
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
(Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.