Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

Volltext

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

Kurzfassung

  • Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung 
  • Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekinder
  • Zuständig: Jugendamt
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Pflegekinderdienst und Adoptionen

Plöner Straße 2
24534 Neumünster

Telefax: +49 4321 942-2744
Telefon: +49 4321 942-2725
Telefon: +49 4321 942-2784
Telefon: +49 4321 942-2516
Telefon: +49 4321 942-2376
Telefon: +49 4321 942-2726
Telefon: +49 4321 942-2848
Telefon: +49 4321 942-2759
Telefon: +49 4321 942-2354
Telefon: +49 4321 942-2713

Webseite: Webseite Pflegekinderdienst und Adoptionen
E-Mail: pflegekinderdienst@neumuenster.de