Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
Leistungsbeschreibung
Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.
Teaser
Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Pflegekinderdienst und Adoptionen
Stadt Neumünster - Pflegekinderdienst und Adoptionen
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2725
Telefon: +49 4321 942-2784
Telefon: +49 4321 942-2516
Telefon: +49 4321 942-2376
Telefon: +49 4321 942-2726
Telefon: +49 4321 942-2848
Telefon: +49 4321 942-2759
Telefon: +49 4321 942-2354
Telefon: +49 4321 942-2713
Telefax: +49 4321 942-2744
E-Mail: pflegekinderdienst@neumuenster.de
Webseite: Webseite Pflegekinderdienst und Adoptionen
- Aufzug vorhanden