• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Tierschutzbeauftragter: Ausnahmegenehmigung

Leistungsbeschreibung

Träger bestimmter Einrichtungen müssen einen Tierschutzbeauftragten bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen (Tierschutzbeauftragter - Anzeige).

Wenn Sie einen Tierschutzbeauftragten bestellen wollen, der über kein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie (Fachrichtung Zoologie) verfügt, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung.

Teaser

Wer einen Tierschutzbeauftragten bestellen möchte, der nicht die geforderte Qualifizierung besitzt, benötiget eine Ausnahmegenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Anzeige sind Unterlagen, aus denen die Erfüllung der Voraussetzungen hervorgeht und Angaben zu Stellung und Befugnissen des Tierschutzbeauftragten anzugeben.

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- beziehungsweise Gebührenordnung.

In Schleswig-Holstein wird eine Gebühr von 15,00 bis 51,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen vorgesehen; jedoch dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn ein Tierschutzbeauftragter bestellt wurde.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

Fleethörn 29-31
24103

Telefon: 0431 9880

E-Mail: poststelle@mllev.landsh.de
Webseite: Webseite des Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz