Tiere: Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wollen Sie als Träger im Rahmen der Aus-, Fort- oder Weiterbildung für Heilhilfsberufe oder naturwissenschaftliche Hilfsberufe Eingriffe oder Behandlungen an Tieren durchführen lassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Teaser

Wer zum Zwecke der Aus-, Fort- oder Weiterbildung Eingriffe oder Behandlungen an Tieren durchführen lassen möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss vor Aufnahme in das Lehrprogramm beziehungsweise vor Änderung des Lehrprogramms erfolgen.

Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur


24062 Kiel
24171 Kiel Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-7239

E-Mail: schriftgutstelle@mekun.landsh.de
Webseite: Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Webseite: poststelle@melund.landsh.de-mail.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

 

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

 

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

 

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

 

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht