Tagesjagdschein erstmalig beantragen
Volltext
Wenn Sie in Deutschland jagen, benötigen Sie Ihren Jagdschein. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Neben dem Jahresjagdschein, der bis zu 3 Jahre gültig ist, und dem Jugendjagdschein, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen.
Der Tagesjagdschein eignet sich für all jene, die nicht regelmäßig jagen möchten. Er gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.
Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Tagesjagdschein aus.
Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.
Fristen
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Voraussetzungen
-
Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
- Sie sind für einen Jugendtagesjagdschein mindestens 16 Jahre alt.
- Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
- Sie verfügen über die körperliche Eignung.
- Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Sie haben die Jägerprüfung in Deutschland bestanden.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen Ihrem Antrag auf einen Jugendtagesjagdschein die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters beifügen.
Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Tagesjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an.
Kurzfassung
- für Jagd in Deutschland erforderlich
- ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
-
Mindestalter 18 Jahre
- für einen Jugendtagesjagdschein: Mindestalter 16 Jahre
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefax: +49 4321 942-2521
Webseite:
Online-Terminvergabe für einige Dienstleistungen möglich!
E-Mail:
ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail:
gewerbeamt@neumuenster.de
- Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
- Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr;
- Mittwoch geschlossen;
- Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr