Straßenreinigung durchführen
Volltext
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Gebühren
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
- Im Ortsrecht der Stadt Neumünster finden Sie unter Punkt 7. Stadtentsorgung die aktuelle Straßenreinigungsgebührensatzung (7.6) und Straßenreinigungssatzung (7.5).
- Es geht um Steuern und Abgaben bei den Straßenreinigungsgebühren? Dann wenden Sie sich bitte an die entsprechende Abteilung unter der Rufnummer 04321 942 2212, E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de.
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ
Niebüller Straße 90
24536 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2900
Telefax: +49 4321 942-2971
Webseite:
Technisches Betriebszentrum
E-Mail:
tbz@neumuenster.de
Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr
Ansprechpartner:- Straßenreinigung, Disposition
Telefon: +49 4321 942-2960