Sterbefall anzeigen

Volltext

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

Fristen

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

erforderliche Unterlagen

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
  • Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz und
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod.

Handlungsgrundlage(n)

§ 28-31 PstG

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Standesamt

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2448 (Eheschließungen A bis E Geburten und Sterbefälle A bis E Namensänderungen A bis M)
Telefon: +49 4321 942-2484 (Eheschließungen F bis J Geburten und Sterbefälle F bis J Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen)
Telefon: +49 4321 942-2478 (Eheschließungen K bis Q Geburten und Sterbefälle N bis R und Sch Namensänderungen N bis Z)
Telefon: +49 4321 942-2348 (Eheschließung R bis Z Geburten- und Sterbefälle S bis Z)
Telefax: +49 4321 942-2083

Webseite: Standesamt Neumünster
Webseite: Termin online vereinbaren
E-Mail: standesamt@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten:


Montag 08:00 bis 12:00 Uhr;


Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;


Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr;


Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr



Telefonische Erreichbarkeit:


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 09:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Sterbefälle A - E

    Telefon: +49 4321 942-2448

  • Sterbefälle F - J

    Telefon: +49 4321 942-2484

  • Sterbefälle K - M

    Telefon: +49 4321 2462

  • Sterbefälle N - R, Sch und Nachbeurkundungen

    Telefon: +49 4321 942-2478

  • Sterbefälle S - Z

    Telefon: +49 4321 942-2348