Standplatzgenehmigung beantragen

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

  • Wer als Gewerbetreibender an Märkten teilnehmen möchte, benötigt eine Standplatzgenehmigung. Diese wird beim Marktmeister/bei der Marktmeisterin beantragt
    Telefon 04321 942 2490
    E-Mail-Adresse
    Infos auch unter https://www.neumuenster.de/maerkte.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich über diese Leistung ausschließlich auf Veranstaltungen der Stadt Neumünster bewerben können. Sie gilt nicht für private Veranstaltungen, Vereinsveranstaltungen oder Veranstaltungen, die von anderen Organisationen in der Stadt Neumünster durchgeführt werden.

Diese Leistung umfasst die Bewerbung für alle Veranstaltungen, die von der Stadt Neumünster selbst organisiert oder in deren Auftrag durchgeführt werden.
Dazu gehören beispielsweise:

  • Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmarkt
  • Holstenköste im Juni 
  • Weihnachtsmarkt

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefax: +49 4321 942-2521

Webseite: Online-Terminvergabe für einige Dienstleistungen möglich!
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail: gewerbeamt@neumuenster.de

Öffnungszeiten:
  • Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
  • Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr;
  • Mittwoch geschlossen;
  • Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Ansprechpartner:
Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

Webseite: https://www.ea-sh.de
E-Mail: info@ea-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr