Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

Leistungsbeschreibung

Sozialpädagogische Familienhilfe findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form therapeutischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich an dem konkreten Alltag der Familie.
Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für alleinerziehende Personen, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind.
Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können sein:

  • Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
  • Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
  • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Stärkung der Konfliktfähigkeit
  • Verbesserung der Beziehungen untereinander

Teaser

Sie als Familie oder als alleinerziehende Person benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Sie entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Sozialpädagogische Familienhilfe muss den betroffenen Kindern helfen.
Bei diesen Problemen kann die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie unterstützen:

  • Sie haben Probleme mit der Organisation des Alltags.
  • Sie brauchen Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten.
  • Sie haben Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder.

Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

Bearbeitungsdauer

Hinweis: 
Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen

Fachlich freigegeben am

05.08.2022
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Fachdienst Familien- und Jugendhilfe

Plöner Straße 2
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2374
Telefon: +49 4321 942-2699
Telefon: +49 4321 942-2514
Telefon: +49 4321 942-2362
Telefon: +49 4321 942-2528
Telefax: +49 4321 942-2744

E-Mail: asd@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

 

Für Ihre Fragen und Auskünfte steht Ihnen der Informationsschalterzur Verfügung.

Öffnungszeiten  des Informationsschalters:

Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstagvon 14:30 bis 17:30 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden