Sich über den Versicherungsverlauf bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse informieren

Volltext

Der Versicherungsverlauf dient der frühzeitigen Klärung Ihrer gespeicherten Versicherungszeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK).

Wenn Ihre Versicherungspflicht zur Alterskasse endet, erhalten Sie unaufgefordert Ihren Versicherungsverlauf mit dem Bescheid über das Ende Ihrer Versicherungspflicht.

Sie können Ihren Versicherungsverlauf aber auch vorher jederzeit bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfordern.

Über die Anrechnung und Bewertung der gespeicherten Versicherungszeiten für eine Rentenleistung der Alterskasse wird erst im Rahmen eines Rentenantrags entschieden. Bis dahin können noch geänderte gesetzliche Vorschriften oder geänderte Sachverhalte eintreten, die gegebenenfalls eine Neubewertung beziehungsweise Änderung der im Versicherungsverlauf aufgeführten Zeiten zur Folge haben.

Sind im Versicherungsverlauf Zeiten nicht vollständig oder unrichtig aufgeführt, setzen Sie sich bitte mit der LAK in Verbindung.

Wenn Sie sich über Ihre bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) bereits zurückgelegten Versicherungszeiten informieren wollen, können Sie jederzeit formlos einen Versicherungsverlauf anfordern.

Verfahrensablauf

Ihren Versicherungsverlauf können Sie online, schriftlich, persönlich oder telefonisch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfordern:

Versicherungsverlauf online über das SVLFG-Versichertenportal anfordern:

  • Rufen Sie das Online-Portal der SVLFG auf.
  • Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals.
  • Nutzen Sie die Kontaktfunktion. Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess geleitet.

Versicherungsverlauf schriftlich anfordern:

  • Teilen Sie der SVLFG Ihr Anliegen per Post oder E-Mail unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit.

Versicherungsverlauf persönlich im Beratungsgespräch beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der SVLFG.

Versicherungsverlauf telefonisch anfordern:

  • Rufen Sie die Service-Nummer der SVLFG an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden.

Den Versicherungsverlauf kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie anfordern. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

  • Für Sie besteht oder bestand Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse als
    • Landwirtin oder Landwirt,
    • Ehepartnerin oder Ehepartner einer Landwirtin oder eines Landwirtes oder
    • mitarbeitendes Familienmitglied im landwirtschaftlichen Betrieb.
  • Sie haben einen Bescheid über Ihre Versicherungspflicht.
  • Den Versicherungsverlauf können Sie auch anfordern, wenn Sie aktuell nicht versichert sind.

erforderliche Unterlagen

  • keine Unterlagen erforderlich
  • bei Anforderung durch andere Personen:
    • Vollmacht oder
    • Beschluss des Gerichts

Rechtsbehelf

entfällt

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Kurzfassung

  • Auskunft über den Versicherungsverlauf (Rentenversicherungskonto) bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse Mitteilung
  • betrifft Versicherte der Landwirtschaftlichen Alterskasse wie
    • Landwirtinnen und Landwirte,
    • deren Ehepartnerinnen und Ehepartner und
    • mitarbeitende Familienangehörige
  • Versicherte können eine Übersicht ihrer gespeicherten Versicherungszeiten zu Informationszwecken bei der Alterskasse anfordern
  • Anforderung kann online, per E-Mail, per Post, persönlich oder telefonisch erfolgen
  • dieser Service beinhaltet nicht die gesetzlich vorgeschriebene Rentenauskunft
  • zuständig: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
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Zuständige Stellen

Adresse:
Bundesweit einheitliche Service-Rufnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Telefon: +49 561 785-0 (Anrufzeiten: Montag 08:00 16:00 Uhr Dienstag 08:00 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 16:00 Uhr Freitag 08:00 13:00 Uhr und nach Vereinbarung)

E-Mail: poststelle@svlfg.de

Öffnungszeiten:

Anrufzeiten


Montag 08:00 – 16:00 Uhr


Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr


Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr


Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr


Freitag 08:00 – 13:00 Uhr


und nach Vereinbarung

Adresse:
Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Telefon: +49 561 785-0 (Anrufzeiten: Montag 8:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr)

Webseite: Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Übersicht nach Bundesländern
E-Mail: poststelle@svlfg.de

Öffnungszeiten:

Anrufzeiten


Montag 8:00 – 16:00 Uhr


Dienstag 8:00 – 16:00 Uhr


Mittwoch 8:00 – 16:00 Uhr


Donnerstag 8:00 – 16:00 Uhr


Freitag 8:00 – 13:00 Uhr