SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

Bei Fragen zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wenden Sie sich bitte an das Zentrale Forderungsmanagement der Stadt Neumünster.

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.

Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge.

Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

Sie können bei der Stadt Neumünster die jeweils zukünftig fällig werdenden Steuern, Abgaben, Gebühren oder Entgelte bequem per SEPA-Basislastschriftmandat zahlen. Dadurch entfällt für Sie der Gang zum Kreditinstitut beziehungsweise in das Rathaus. Außerdem werden durch die pünktliche Zahlung Mahnungen oder gegebenenfalls eine Vollstreckung vermieden. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

Wir weisen darauf hin, dass für jedes Kassenzeichen ein eigenes Mandat, dem eine separate Mandatsreferenznummer zugeteilt wird, einzureichen ist. Zudem bezieht sich ein möglicher Widerruf immer auf ein bestimmtes Mandat. Die Gültigkeit anderer Mandate bleibt bestehen. Die Mandatsreferenznummer sowie das auszufüllende SEPA-Mandat erhalten Sie vom entsprechenden Fachamt. Details hierzu können Sie Ihrem Bescheid entnehmen. Hier finden Sie auch Ihre Ansprechpartner*innen für etwaige Rückfragen.

Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, bitten wir Sie um eine rechtzeitige schriftliche Mitteilung, um Rückbuchungsgebühren zu vermeiden. Beachten Sie bitte auch, dass im Falle einer von Ihnen zu vertretenden Rücklastschrift die entstehenden Bankgebühren von Ihnen zu tragen sind und bestehende sowie künftig fällig werdende Forderungen nicht mehr von uns abgerufen werden.

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie können dem Zentralen Forderungsmanagement  das eigenhändig unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat per Brief, Fax oder E-Mail zusenden.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Sepa-Lastschriftmandat muss spätestens eine Woche vor dem ersten Abruf vorliegen.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Finanzbuchhaltung

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefax: +49 4321 942-2095
Telefon: 04321 9422333
Telefon: 04321 9422249
Telefon: 04321 9422272
Telefon: 04321 9422217
Telefon: 04321 9422218
Telefon: 04321 9422401
Telefon: 04321 9422803
Telefon: 04321 9423175
Telefon: 04321 9422237 (Arbeitsgruppenleitung Buchhaltung)

Webseite: Rund um Finanzen
E-Mail: forderungsmanagement@neumuenster.de
E-Mail: buchhaltung@neumuenster.de
E-Mail: vollstreckung@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Telefonische Erreichbarkeitszeiten:

montags bis mittwochs 8:00 - 15:00 Uhr


donnerstags 8:00 - 17:00 Uhr


freitags 8:00 - 12:00 Uhr