Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

Leistungsbeschreibung

Sind Sie ungewollt schwanger geworden?
Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation?
Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

Teaser

Schwangerschaftsberatungsstellen stehen Frau, die ungewollt schwanger geworden sind, beratend und unterstützend zur Seite.

An wen muss ich mich wenden?

  • An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
  • die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
  • an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

schleswig-holstein.de - Schwangerschaft - Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Schleswig-Holstein

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
  • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen sowie eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

schleswig-holstein.de - Schwangerschaft - Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Schleswig-Holstein

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Ihre Ansprechpartner in Neumünster:

  • Profamilia.de
    Beratungsstelle Neumünster
    Goebenplatz 4
    24534 Neumünster
    Webseite
    Telefon: 04321  2527190
    Telefax: 04321 - 2527199
    E-Mail: neumuenster@profamilia.de
     

  • donum vitae
    Am Alten Kirchhof 8
    24534 Neumünster
    Telefon 04321 498132
    Mobil: 0160 67152 87
    Webseite

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