• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Schulwechsel

Leistungsbeschreibung

Ein Wechsel der Schule findet statt durch Aufnahme in ein neues Schulverhältnis an der neuen Schule und Beendigung des bestehenden Schulverhältnisses an der bisherigen Schule. Zunächst wäre also für einen beabsichtigen Schulwechsel ein Antrag auf Aufnahme bei der neuen Schule zu stellen.

Bei einem Schulwechsel innerhalb von Schleswig-Holstein ist dabei zu beachten:

Besteht keine Schulpflicht mehr, kann das Schulverhältnis zur bisherigen Schule durch Abmeldung bei  der bisherigen Schule beendet werden.

Besteht hingegen noch die gesetzliche Schulpflicht, muss bei der bisherigen Schule ein Antrag auf Entlassung aus dem Schulverhältnis gestellt werden. Durch den Antrag selbst wird das Schulverhältnis nicht beendet. Die beantragte Entlassung kann durch die bisherige Schule erst dann ausgesprochen werden, wenn ihr die Fortsetzung des Schulbesuchs an der neuen Schule nachgewiesen wird. 

Hinweis: Es gelten Vollzeit- und Berufsschulpflicht, so dass die gesetzliche Schulpflicht - wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht - bis zum Ende des Schulhalbjahres dauert, bis die Schülerin oder der Schüler volljährig wird.  

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