Schiedsverfahren beantragen
Volltext
Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.
Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.
In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.
Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.
Gebühren
Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Fristen
Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.
Formulare
Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner für Neumünster sowie die Schiedsleute für Wasbek und Bönebüttel finden Sie unter "Verwaltung > Schiedsamt".
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefax: +49 4321 942-2521
Webseite:
Online-Terminvergabe für einige Dienstleistungen möglich!
E-Mail:
ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail:
gewerbeamt@neumuenster.de
- Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
- Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr;
- Mittwoch geschlossen;
- Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
- Diana Ettle (Schiedsamt)
Zimmernummer: Raum 1.04 (1. Etage, Altes Rathaus)Telefon: +49 4321 942-2431