Pauschbetrag der Sozialen Entschädigung für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche beantragen

Volltext

Wenn Sie wegen anerkannter Schädigungsfolgen einen außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung und Wäsche haben, können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Ein außergewöhnlicher Verschleiß kann zum Beispiel entstehen, wenn Sie wegen Ihrer Schädigungsfolgen eine Prothese, Orthese oder einen Rollstuhl nutzen und Sie dadurch Ihre Kleidung und Wäsche stärker beanspruchen und abnutzen.

Um die zusätzlichen Kosten auszugleichen, können Sie beim zuständigen Träger der Sozialen Entschädigung einen Pauschbetrag beantragen.

Der Anspruch und die Höhe hängen davon ab, ob und in welchem Umfang ein außergewöhnlicher Verschleiß vorliegt.

Wenn Ihre Kleidung und Wäsche wegen Ihrer anerkannten Schädigungsfolgen außergewöhnlich stark verschleißen, können Sie finanzielle Hilfe erhalten.

Gebühren

Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Fristen

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen gesundheitlichen Schaden erlitten, für den Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können.
  • Ihre Kleidung und Wäsche verschleißen aufgrund Ihrer anerkannten Schädigungsfolgen außergewöhnlich stark.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht
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Zuständige Stellen

Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Lübeck

Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: +49 451 14067000 (Sammelanschluss Schwerbehinderung)
Telefon: +49 451 14066000 (Sammelanschluss Elterngeld)
Telefon: +49 451 1406253 (Hotline Entschädigungsrecht)
Telefax: +49 451 1406499

E-Mail: post.hl@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Soziale Entschädigung

Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: 0451 1406-253 (Sammelruf)
Telefax: 0451 1406-499

E-Mail: ser.hl@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.