Neue oder bestehende Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb zur Prüfung einreichen
Leistungsbeschreibung
Sie müssen die Betriebshandbücher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen, wenn eine der folgenden Kategorien auf Ihren Betrieb zutrifft:
- gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)
- nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)
- ausländischer nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCO)
- spezialisierter Flugbetrieb (SPO)
In folgenden Fällen reichen Sie neue oder geänderte Betriebshandbücher zur Prüfung ein:
- erstmalige Überprüfung neuer Betriebshandbücher
- Änderung von bestehenden Betriebshandbüchern
- vorübergehende Änderungen von bestehenden Betriebshandbüchern
Möchten Sie eine Änderung einreichen, müssen Sie angeben,
- ob es eine Änderung oder
- eine genehmigungspflichtige Änderung ist oder
- Sie Betriebsstandorte hinzufügen oder entfernt haben.
Teaser
Sie möchten neue Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb einführen oder etwas an bestehenden Handbüchern ändern? Dann müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt zur Prüfung einreichen.
Verfahrensablauf
Die Prüfung Ihrer Betriebs- und Schulhandbücher beantragen Sie online über das Bundesportal:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Kontakt zu Ihnen auf.
- Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wenn genehmigungspflichtige Tatbestände (prior approvals) vorhanden sind, erhalten Sie
- einen Bescheid,
- einen Kostenbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
- Wenn die Handbücher keine genehmigungspflichtigen Tatbestände enthalten, bekommen Sie keine Rückmeldung.
Voraussetzungen
- Sie sind als CAT- und NCC-Betreiber in Deutschland ansässig.
- Als NCO-Betreiber mit im Ausland registrierten Luftfahrzeugen können Sie den Antrag auch im Bundesportal stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
für die Erstgenehmigung der Betriebshandbücher:
- Betriebshandbuch Teil OM-A
- Betriebshandbuch Teil OM-B
- Betriebshandbuch Teil OM-C
- Schulungshandbuch OM-D
- falls vorhanden:
- weitere für die Prüfung relevante Handbücher, zum Beispiel Safety-Management-Handbuch
- weitere für die Prüfung relevante Nachweise, zum Beispiel Details zu den prior approvals
- optional: weitere für den Antrag relevante Unterlagen
für die Änderung oder eine vorübergehende Änderung der bestehenden Betriebshandbücher:
- abhängig von den betroffenen Handbuchteilen:
- Betriebshandbuch Teil OM-A,
- Betriebshandbuch Teil OM-B,
- Betriebshandbuch Teil OM-C und/oder Schulungshandbuch OM-D
- falls vorhanden:
- weitere für die Prüfung relevante Handbücher, zum Beispiel Safety-Management-Handbuch
- weitere für die Prüfung relevante Nachweise, zum Beispiel Details zu den prior approvals
- optional: weitere für den Antrag relevante Unterlagen
Bitte kennzeichnen Sie die zu prüfenden Änderungen in den Handbüchern.
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Prüfung des Schulungshandbuchs OM-D fallen Gebühren an.
- Diese ergeben sich aus der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) in Abschnitt VII Nr. 16.
- Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
- Für die Prüfung der Betriebshandbücher OM-A bis OM-C fallen keine Kosten an.
Gebühr: EUR 260,00 - 800,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
nach Vorlage sämtlicher Unterlagen ohne Nachbesserungsbedarf
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Was sollte ich noch wissen?
- Als NCO-Betreiber von in Deutschland registrierten Luftfahrzeugen müssen Sie den Antrag bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde stellen.
Weiterführende Informationen
Urheber
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Betriebshandbücher Luftverkehrsbetrieb Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Zuständige Stellen
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon: +49 531 2355-0
Telefax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Webseite: Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
38001 Braunschweig Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon: +49 531 2355-0
Telefax: +49 531 2355-3299 (für Erteilung Leitungspersonal)
Telefax: +49 531 2355-3298 (für Erteilung Leitungspersonal)
Telefax: +49 531 2355-9099 (für Flugbegleiterbescheinigungen)
E-Mail: RefB2@lba.de
E-Mail: Kabinensicherheit@lba.de
Webseite: Informationen zum Referat B 2 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)
Öffnungszeiten und Telefonzeiten:
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 15:00 Uhr
Freitag 8:00 – 14:00 Uhr