Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland beantragen

Volltext

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland können nachträglich in Deutschland in das Sterberegister eingetragen werden.

Gebühren

80,00 Euro nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 19.3.2.3.

Ansprechpunkt

An das Standesamt

  • am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
  • am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person).

In allen anderen Fällen an das
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 - 90 269-5000
Fax: + 49 30 - 90 269-5245

erforderliche Unterlagen

  • Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille,
  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument).

Dokumente der oder des Verstorbenen:

  • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil),
  • Geburtsurkunde.
  • Sofern der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling war zusätzlich die Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus.

Formulare

Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Antragsberechtigte sind:

  • die Kinder,
  • die Eltern,
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
  • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Standesamt

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2083

Webseite: Standesamt Neumünster
Webseite: Termin online vereinbaren
E-Mail: standesamt@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr;


Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;


Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr;


Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Sterbefälle N - R, Sch und Nachbeurkundungen

    Telefon: +49 4321 942-2478

Adresse:
Standesamt I Berlin

Schönstedtstraße 5
13357 Berlin, Stadt

Telefon: +49 30 90269-5000
Telefax: +49 30 90269-5245

Webseite: Standesamt I in Berlin
E-Mail: post.standesamt1@labo.berlin.de