Mutterschaftsanerkennung beurkunden lassen
Volltext
In Deutschland ist klar geregelt, wer die rechtliche Mutter eines Kindes ist. Die Frau, die ein Kind gebärt, ist stets dessen rechtliche Mutter.
Diese Regelung gilt jedoch nicht in allen Ländern. In einigen Staaten entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und der Frau, die das Kind geboren hat, erst dann, wenn diese eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt.
In folgenden Fällen müssen Sie die Mutterschaft für Ihr Kind anerkennen, auch wenn Sie in Deutschland leben:
- Sie sind nicht mit dem Vater verheiratet und nicht deutsche Staatsangehörige und Ihr Heimatrecht schreibt eine Mutterschaftserklärung vor und
- das Recht des Staates, in dem Ihr Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, schreibt eine Mutterschaftsanerkennung vor.
Eine Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung ist bei folgenden Stellen möglich:
- Standesamt
- Jugendamt
- Notar/Notarin
Wenn Sie die Mutterschaft für Ihr Kind anerkennen möchten, soweit das anwendbare ausländische Abstammungsrecht danach verlangt, können Sie in einer zuständigen deutschen Stelle Ihre Mutterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen.
Ansprechpunkt
- Jugendämter
- Notare
- Standesämter
zuständige Stelle
- Jugendämter
- Notare
- Standesämter
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2126
Telefax: +49 4321 942-2744
(ASD/Familien- und Jugendhilfe)
Telefax: +49 4321 942-2721
(Unterhaltsvorschuss)
Webseite:
Familien- und Jugendhilfe
Webseite:
Beistandschaften
Webseite:
Unterhaltsvorschuss
Webseite:
(Amts-)Vormundschaften
E-Mail:
asd@neumuenster.de
E-Mail:
unterhaltsvorschusskasse@neumuenster.de
Beistandschaften:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Amtsvormundschaften:
Termine nur nach telefonischer Absprache
Unterhaltsvorschuss:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Stadt Neumünster - Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2374
Telefon: +49 4321 942-2514
Telefon: +49 4321 942-2362
Telefon: +49 4321 942-2528
Telefon: +49 4321 942-2699
(Diese Nummer nur nutzen, wenn die anderen nicht erreichbar sind.)
Telefax: +49 4321 942-2744
E-Mail:
asd@neumuenster.de
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Für Ihre Fragen und Auskünfte steht Ihnen der Informationsschalter
zur Verfügung.
Öffnungszeiten
des Informationsschalters:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstagvon 14:30 bis 17:30 Uhr
Stadt Neumünster - Standesamt
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2448
(Eheschließungen A bis E
Geburten und Sterbefälle A bis E
Namensänderungen A bis M)
Telefon: +49 4321 942-2484
(Eheschließungen F bis J
Geburten und Sterbefälle F bis J
Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen)
Telefon: +49 4321 942-2478
(Eheschließungen K bis Q
Geburten und Sterbefälle N bis R und Sch
Namensänderungen N bis Z)
Telefon: +49 4321 942-2348
(Eheschließung R bis Z
Geburten- und Sterbefälle S bis Z)
Telefax: +49 4321 942-2083
Webseite:
Standesamt Neumünster
Webseite:
Termin online vereinbaren
E-Mail:
standesamt@neumuenster.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr;
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 09:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.