Mutterschaftsanerkennung beurkunden lassen

Volltext

In Deutschland ist klar geregelt, wer die rechtliche Mutter eines Kindes ist. Die Frau, die ein Kind gebärt, ist stets dessen rechtliche Mutter.

Diese Regelung gilt jedoch nicht in allen Ländern. In einigen Staaten entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und der Frau, die das Kind geboren hat, erst dann, wenn diese eine Erklärung abgibt, in der sie das Kind anerkennt.

In folgenden Fällen müssen Sie die Mutterschaft für Ihr Kind anerkennen, auch wenn Sie in Deutschland leben:

  • Sie sind nicht mit dem Vater verheiratet und nicht deutsche Staatsangehörige und Ihr Heimatrecht schreibt eine Mutterschaftserklärung vor und
  • das Recht des Staates, in dem Ihr Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, schreibt eine Mutterschaftsanerkennung vor.

Eine Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung ist bei folgenden Stellen möglich:

  • Standesamt
  • Jugendamt
  • Notar/Notarin

Wenn Sie die Mutterschaft für Ihr Kind anerkennen möchten, soweit das anwendbare ausländische Abstammungsrecht danach verlangt, können Sie in einer zuständigen deutschen Stelle Ihre Mutterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen.

Ansprechpunkt

  • Jugendämter
  • Notare
  • Standesämter

zuständige Stelle

  • Jugendämter
  • Notare
  • Standesämter
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

Plöner Straße 2
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2126
Telefax: +49 4321 942-2744 (ASD/Familien- und Jugendhilfe)
Telefax: +49 4321 942-2721 (Unterhaltsvorschuss)

Webseite: Familien- und Jugendhilfe
Webseite: Beistandschaften
Webseite: Unterhaltsvorschuss
Webseite: (Amts-)Vormundschaften
E-Mail: asd@neumuenster.de
E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Beistandschaften:


Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr


Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr


und nach telefonischer Absprache

Amtsvormundschaften:


Termine nur nach telefonischer Absprache

Unterhaltsvorschuss:


Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr


Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr


und nach telefonischer Absprache

Adresse:
Stadt Neumünster - Fachdienst Familien- und Jugendhilfe

Plöner Straße 2
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2374
Telefon: +49 4321 942-2514
Telefon: +49 4321 942-2362
Telefon: +49 4321 942-2528
Telefon: +49 4321 942-2699 (Diese Nummer nur nutzen, wenn die anderen nicht erreichbar sind.)
Telefax: +49 4321 942-2744

E-Mail: asd@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr


und nach telefonischer Absprache

Für Ihre Fragen und Auskünfte steht Ihnen der Informationsschalter

zur Verfügung.


Öffnungszeiten

 

des Informationsschalters:


Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr


Donnerstagvon 14:30 bis 17:30 Uhr

Adresse:
Stadt Neumünster - Standesamt

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2448 (Eheschließungen A bis E Geburten und Sterbefälle A bis E Namensänderungen A bis M)
Telefon: +49 4321 942-2484 (Eheschließungen F bis J Geburten und Sterbefälle F bis J Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen)
Telefon: +49 4321 942-2478 (Eheschließungen K bis Q Geburten und Sterbefälle N bis R und Sch Namensänderungen N bis Z)
Telefon: +49 4321 942-2348 (Eheschließung R bis Z Geburten- und Sterbefälle S bis Z)
Telefax: +49 4321 942-2083

Webseite: Standesamt Neumünster
Webseite: Termin online vereinbaren
E-Mail: standesamt@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten:


Montag 08:00 bis 12:00 Uhr;


Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;


Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr;


Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr



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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 09:00 Uhr

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