Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen

Leistungsbeschreibung

Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

Die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für  den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege- und Erziehung sind altersunabhängig und können sich in der Höhe je nach Pflegeform unterscheiden.

Teaser

Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Sie sind im Rahmen der Vollzeitpflege eine anerkannte Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII  und haben ein Pflegekind in Ihrem Haushalt aufgenommen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

Fachlich freigegeben am

02.05.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Pflegekinderdienst und Adoptionen

Plöner Straße 2
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2725
Telefon: +49 4321 942-2784
Telefon: +49 4321 942-2516
Telefon: +49 4321 942-2376
Telefon: +49 4321 942-2726
Telefon: +49 4321 942-2848
Telefon: +49 4321 942-2759
Telefon: +49 4321 942-2354
Telefon: +49 4321 942-2713
Telefax: +49 4321 942-2744

E-Mail: pflegekinderdienst@neumuenster.de
Webseite: Webseite Pflegekinderdienst und Adoptionen

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden