Meisterprüfung: Zulassung

Leistungsbeschreibung

Um eine Meisterprüfung im Handwerk ablegen zu können, müssen Sie einen Zulassungsantrag beim Meisterprüfungsausschuss stellen.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Bestandene Gesellenprüfung
    • in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, oder
    • in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder
  • eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
  • bestandene Prüfung nach § 45 oder § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Handwerksordnung (HwO).

Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Auf die Zeit der Berufstätigkeit anzurechnen ist

  • der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule
    • bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr,
    • bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren,
  • die Tätigkeit als Selbstständiger, als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll,
  • eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll.

In Ausnahmefällen und bei Nachweis ausländischer Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland können Sie von den oben genannten Voraussetzungen ganz oder teilweise befreit werden.
Die Zulassung wird vom Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses ausgesprochen. Hält der Vorsitzende die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.

Zulassungsvoraussetzungen für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe:
Wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat kann zugelassen werden.

Teaser

Wer eine Meisterprüfung ablegen möchte, muss einen Zulassungsantrag beim Meisterprüfungsausschuss stellen.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zulassungsantrag der jeweiligen Handwerkskammer mit Nachweis über den Ausbildungsabschluss und gegebenenfalls weitere Berufsunterlagen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Zulassungsantrag kann jederzeit gestellt werden. Erst mit der ausgesprochenen Zulassung ist eine Teilnahme an der Meisterprüfung möglich.

Rechtsgrundlage

§ 49 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

Anträge / Formulare

Den Zulassungsantrag finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Handwerkskammer.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Meisterprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Schleswig-Holstein.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12
23552

Telefon: +49 451 1506-0
Telefax: +49 451 1506-180

E-Mail: info@hwk-luebeck.de
Webseite: Internetseite der Handwerkskammer Lübeck
Webseite: info@hwk-luebeck.de-mail.de

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Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

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Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

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Webseite: https://www.ea-sh.de
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Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie Termine nach Vereinbarung

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