Mehrsprachigen Registerausdruck beantragen
Volltext
In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.
Sie können für sich selbst oder Ihre näheren Verwandten, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel sowie für Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihren Ehe- oder Lebenspartner einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen.
Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie in verschiedenen Sprachen Auszüge aus den folgenden Registern beantragen:
- Geburtenregister
- Eheregister
- Sterberegister
Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, Adoption, Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.
Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beim zuständigen Standesamt beantragen. Die Auszüge werden zum Beispiel aus Geburts-, Ehe- und Sterberegistern ausgestellt.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Registerausdrucks beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, den Registerausdruck mehrsprachig aus.
- Die Gebühren bezahlen Sie entweder vorab oder nach Übersendung beziehungsweise bei Abholung.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Fristen
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind im Registereintrag als beteiligt genannt.
- Sie haben ansonsten ein rechtliches Interesse.
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (zur Zuordnung auf den Registereintrag)
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Anweisung durch das Amtsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie einen geänderten Geschlechtseintrag haben, dürfen aufgrund des Offenbarungsverbots nur Sie selbst Ihre Registerauszüge anfordern. Entsprechend können Sie auch keine Registerauszüge von Verwandten bestellen, wenn diese ihren Geschlechtseintrag geändert haben. Im Falle einer Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde können Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr Ehe- oder Lebenspartner diese auch beantragen.
weiterführende Informationen
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Standesamt
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2083
Webseite:
Standesamt Neumünster
Webseite:
Termin online vereinbaren
E-Mail:
standesamt@neumuenster.de
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr;
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.