• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Luftbildprodukte

Leistungsbeschreibung

Luftbilder sind ein photographisches Abbild der Landschaft. Sie zeigen ein reales Bild aller zum Zeitpunkt der Aufnahme aus der Vogelperspektive sichtbaren Objekte wie das Verkehrsnetz, die Bebauung, die Gewässer und den Bewuchs und liefern damit Bilder von hoher Informationsdichte.

Wegen der besonderen Abbildungsbedingungen (Zentralperspektive) hat ein Luftbild, im Gegensatz zu einer Karte, keinen exakt einheitlichen Maßstab. Bei der photographischen Aufnahme aus der Luft entstehen durch die Höhenunterschiede im Gelände Lageabweichungen, die zum Bildrand hin stark zunehmen. Durch rechnerische Entzerrung und Bildverarbeitung entstehen aus den Original-Luftbildern digitale Orthophotos, die wie eine Karte maßstabsgetreu die Erdoberfläche abbilden.

Orthophotos können in zahlreichen Bereichen als exakte Informationsquelle und als Grundlage zur Erfassung und Darstellung thematischer Sachverhalte genutzt werden. Sie stehen wie auch die ursprünglichen Luftbilder als analoge Produkte oder als digitale Daten zur Verfügung.

Teaser

Luftbilder können beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Entgelte in unterschiedlicher Höhe in Abhängigkeit der Auflösung der Luftbilder und der Fläche erhoben. Genaue Auskunfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG).

Anträge / Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen

Adresse:
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein


24062 Mercatorstraße 1
24106

Telefon: +49 431 383-0
Telefax: +49 431 383-2099

Webseite: www.LVermGeoSH.schleswig-holstein.de
E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de