Leistungen zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der Sozialen Entschädigung erhalten
Volltext
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Dies gilt, wenn Sie aufgrund der Schädigungsfolgen
- eine Behinderung haben,
- von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind oder
- andere geistige, seelische, körperliche oder Sinnesbeeinträchtigungen haben,
die Sie wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft einschränken.
In diesem Fall können Sie Leistungen zur Sozialen Teilhabe erhalten.
Dazu gehören unter anderem:
-
Versorgung mit Hilfsmitteln, die die Selbständigkeit und Teilhabe erleichtern, wie zum Beispiel
- Rollstühle oder
- Hörgeräte
- heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder
- Leistungen zur Förderung der Verständigung
-
Leistungen für die Wohnung:
- Beschaffung
- Umbau
- Ausstattung
- Erhaltung
-
Leistungen zur Mobilität, wie zum Beispiel
- Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst für Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können und
- Leistungen für ein Kraftfahrzeug
- ambulant betreutes Wohnen
- Betreuung in einer Pflegefamilie
- besondere Wohnformen beziehungsweise Assistenzleistungen
Als geschädigte Person, die infolge einer anerkannten Schädigungsfolge eine Behinderung hat oder von einer Behinderung bedroht ist, können Sie Leistungen zur Sozialen Teilhabe erhalten.
Gebühren
Ansprechpunkt
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Voraussetzungen
-
Sie erfüllen die Voraussetzungen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlichen Einschränkungen:
- Es liegt eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vor.
- Die Behinderung führt zu einer wesentlichen Einschränkung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
- Ursächlich für diese Behinderung sind die anerkannten Schädigungsfolgen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgerichr
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
weiterführende Informationen
- Informationen zur Sozialen Entschädigung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zur Beantragung Sozialer Entschädigung auf der Internetseite der Sozialplattform
- Broschüre zum Entschädigungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Online Datenbank für Betroffene von Straftaten
Zuständige Stellen
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Lübeck
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon: +49 451 14067000
(Sammelanschluss Schwerbehinderung)
Telefon: +49 451 14066000
(Sammelanschluss Elterngeld)
Telefon: +49 451 1406253
(Hotline Entschädigungsrecht)
Telefax: +49 451 1406499
E-Mail:
post.hl@lasg.landsh.de
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Soziale Entschädigung
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon: 0451 1406-253
(Sammelruf)
Telefax: 0451 1406-499
E-Mail:
ser.hl@lasg.landsh.de
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.