Als gesundheitlich geschädigte Person Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen
Volltext
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Dieser Schaden kann verschiedene Ursachen haben:
- körperliche oder psychische Gewalt
- Kriegsauswirkungen
- Ereignisse während des Zivildienstes
- Schutzimpfungen oder andere präventive Maßnahmen
Zu den Leistungen sind zählen beispielsweise:
- medizinische Behandlung
- Rehabilitation
- Pflege oder finanzielle Unterstützung
Wenn Sie durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitlich geschädigt wurden, können Sie Leistungen der sozialen Entschädigung beantragen.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Ansprechpunkt
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Voraussetzungen
- Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung.
- Sie haben durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
- Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge genügt die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs.
- Bei psychischen Gesundheitsstörungen wird die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs im Einzelfall gegebenenfalls vermutet.
- Aus den gesundheitlichen Schäden haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen.
-
Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
- in Deutschland oder im Ausland und haben in Deutschland durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
- in Deutschland, haben sich aber zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
weiterführende Informationen
- Informationen zur Sozialen Entschädigung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zur Beantragung Sozialer Entschädigung auf der Internetseite der Sozialplattform
- Broschüre zum Entschädigungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Online Datenbank für Betroffene von Straftaten
Zuständige Stellen
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Lübeck
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon: +49 451 14067000
(Sammelanschluss Schwerbehinderung)
Telefon: +49 451 14066000
(Sammelanschluss Elterngeld)
Telefon: +49 451 1406253
(Hotline Entschädigungsrecht)
Telefax: +49 451 1406499
E-Mail:
post.hl@lasg.landsh.de
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Soziale Entschädigung
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon: 0451 1406-253
(Sammelruf)
Telefax: 0451 1406-499
E-Mail:
ser.hl@lasg.landsh.de
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.