Als gesundheitlich geschädigte Person Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen

Volltext

Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden. 

Dieser Schaden kann verschiedene Ursachen haben:

  • körperliche oder psychische Gewalt
  • Kriegsauswirkungen
  • Ereignisse während des Zivildienstes
  • Schutzimpfungen oder andere präventive Maßnahmen

Zu den Leistungen sind zählen beispielsweise:

  • medizinische Behandlung
  • Rehabilitation
  • Pflege oder finanzielle Unterstützung

Wenn Sie durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitlich geschädigt wurden, können Sie Leistungen der sozialen Entschädigung beantragen.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Fristen

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

  • Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung.
  • Sie haben durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
  • Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge genügt die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs.
  • Bei psychischen Gesundheitsstörungen wird die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs im Einzelfall gegebenenfalls vermutet.  
  • Aus den gesundheitlichen Schäden haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
    • in Deutschland oder im Ausland und haben in Deutschland durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
    • in Deutschland, haben sich aber zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht
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Zuständige Stellen

Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Lübeck

Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: +49 451 14067000 (Sammelanschluss Schwerbehinderung)
Telefon: +49 451 14066000 (Sammelanschluss Elterngeld)
Telefon: +49 451 1406253 (Hotline Entschädigungsrecht)
Telefax: +49 451 1406499

E-Mail: post.hl@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Soziale Entschädigung

Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: 0451 1406-253 (Sammelruf)
Telefax: 0451 1406-499

E-Mail: ser.hl@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.