Leistungen der Sozialen Entschädigung für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende beantragen

Volltext

Wenn ein nahes Familienmitglied oder Ihre Partnerin oder Ihr Partner einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie im Rahmen der Sozialen Entschädigung sogenannte Schnelle Hilfen erhalten. Dazu zählen:

  • Beratungs- und Unterstützungsleistungen in einer Traumaambulanz
  • Unterstützung durch eine Fallmanagerin oder einen Fallmanager

Darüber hinaus können Sie besondere psychotherapeutische Leistungen erhalten.

Sie können die Leistungen beantragen, wenn Sie die Situation selbst gesundheitlich belastet und Sie außerdem zu den folgenden Personen gehören:

  • Angehörige oder Angehöriger, also
    • Ehepartnerin oder -partner
    • Lebenspartnerin oder -partner
    • Kind
    • Eltern
  • Hinterbliebene oder Hinterbliebener, also
    • Witwe oder Witwer
    • Waise
    • Eltern
    • Betreuungsunterhaltsberechtigte
  • eine der folgenden nahestehenden Personen:
    • Schwester oder Bruder
    • Person in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft

Wenn Sie eine Traumaambulanz aufsuchen, können Sie dort erstmal 2 Sitzungen in Anspruch nehmen. Für weitere Sitzungen müssen Sie einen Antrag stellen.

Als hinterbliebene Person können Sie darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen weitere Leistungen erhalten:

  • zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • zum Lebensunterhalt
  • zur Förderung einer Ausbildung 
  • Entschädigungszahlungen

Wenn Sie eine oder einer der Angehörigen, Hinterbliebenen oder Nahestehenden einer Person mit anerkannten Schädigungsfolgen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Schnellen Hilfen therapeutische Unterstützung erhalten sowie Traumaambulanzen aufsuchen.

Gebühren

Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Fristen

Voraussetzungen

  • Aufgrund der anerkannten Schädigungsfolgen einer Person sind Sie körperlich oder seelisch belastet als:
    • Angehörige oder Angehöriger
    • Hinterbliebene oder Hinterbliebener
    • nahestehende Person
  • Besondere psychotherapeutische Leistungen erhalten Sie, wenn diese:
    • zum Ausgleich von psychischen Beeinträchtigungen erforderlich sind, die mittelbar auf das schädigende Ereignis zurückzuführen sind
    • nicht oder nicht in ausreichendem Maße durch Ihre Krankenversicherung abgedeckt sind
    • für den Behandlungserfolg notwendig sind

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

  • Klage vor dem Sozialgericht
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Zuständige Stellen

Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Lübeck

Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: +49 451 14067000 (Sammelanschluss Schwerbehinderung)
Telefon: +49 451 14066000 (Sammelanschluss Elterngeld)
Telefon: +49 451 1406253 (Hotline Entschädigungsrecht)
Telefax: +49 451 1406499

E-Mail: post.hl@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Soziale Entschädigung

Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: 0451 1406-253 (Sammelruf)
Telefax: 0451 1406-499

E-Mail: ser.hl@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.