Kultur- und Tourismustaxe bezahlen

Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

Es fallen keine Tourismusabgaben an.

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 45970

Webseite: Webseite
E-Mail: stadt@neumuenster.de