Krankengeld der Sozialen Entschädigung beantragen

Volltext

Das Krankengeld der Sozialen Entschädigung gleicht Ihren Verdienstausfall teilweise aus, solange Sie wegen einer anerkannten Schädigungsfolge arbeitsunfähig sind.

Auch während einer stationären Behandlung können Sie das Krankengeld der Sozialen Entschädigung erhalten.

Sie beantragen das Krankengeld beim zuständigen Träger der Sozialen Entschädigung.

Das Krankengeld der Sozialen Entschädigung beträgt grundsätzlich 80 Prozent des Regelentgelts, darf jedoch das entgangene Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie das Krankengeld der Sozialen Entschädigung auch, wenn Sie:

  • keinen Anspruch auf Krankengeld Ihrer Krankenkasse haben
  • hauptberuflich selbstständig arbeiten
  • geringfügig beschäftigt sind
  • erwerbstätig und familienversichert sind

Wenn Sie wegen anerkannter Schädigungsfolgen vorübergehend nicht arbeiten können, können Sie Krankengeld der Sozialen Entschädigung beantragen.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Fristen

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen gesundheitlichen Schaden erlitten, für den Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können.
  • Wegen einer anerkannten Schädigungsfolge
    • sind Sie arbeitsunfähig oder
    • in stationärer Behandlung.
  • Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn Sie nach den allgemeinen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Krankengeldanspruch haben, zum Beispiel:
    • Sie sind hauptberuflich selbstständig tätig und haben bei Ihrer Krankenkasse keinen Krankengeldanspruch gewählt.
    • Sie sind geringfügig beschäftigt und nicht krankenversicherungspflichtig.
    • Sie sind erwerbstätig und über ein Familienmitglied gesetzlich krankenversichert.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht
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Zuständige Stellen

Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Lübeck

Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: +49 451 14067000 (Sammelanschluss Schwerbehinderung)
Telefon: +49 451 14066000 (Sammelanschluss Elterngeld)
Telefon: +49 451 1406253 (Hotline Entschädigungsrecht)
Telefax: +49 451 1406499

E-Mail: post.hl@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Soziale Entschädigung

Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon: 0451 1406-253 (Sammelruf)
Telefax: 0451 1406-499

E-Mail: ser.hl@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.