Krankenbehandlung für Geschädigte mit anerkannten Schädigungsfolgen beantragen
Volltext
Für anerkannte Schädigungsfolgen können Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten.
Die Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung umfasst grundsätzlich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus können ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung erbracht werden.
Zu den Leistungen für die Behandlung anerkannter Schädigungsfolgen können unter anderem gehören:
- ärztliche und psychotherapeutische Behandlung
- zahnärztliche Behandlung
- Zahnersatz
- Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
- digitale Gesundheitsanwendungen
- häusliche Krankenpflege
- außerklinische Intensivpflege
- Haushaltshilfe
- Krankenhausbehandlung
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Wenn Sie anerkannte Schädigungsfolgen haben, können Sie im Rahmen der Sozialen Entschädigung Leistungen der Krankenbehandlung erhalten.
Gebühren
Ansprechpunkt
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Voraussetzungen
- Sie haben einen gesundheitlichen Schaden erlitten, der zu anerkannten Schädigungsfolgen geführt hat.
- In Folge des gesundheitlichen Schadens benötigen Sie eine Krankenbehandlung.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. - Klage vor dem Sozialgericht
weiterführende Informationen
- Informationen zur Sozialen Entschädigung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zur Beantragung Sozialer Entschädigung auf der Internetseite der Sozialplattform
- Broschüre zum Entschädigungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Online-Datenbank für Betroffene von Straftaten
Zuständige Stellen
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Lübeck
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon: +49 451 14067000
(Sammelanschluss Schwerbehinderung)
Telefon: +49 451 14066000
(Sammelanschluss Elterngeld)
Telefon: +49 451 1406253
(Hotline Entschädigungsrecht)
Telefax: +49 451 1406499
E-Mail:
post.hl@lasg.landsh.de
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Soziale Entschädigung
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt
Telefon: 0451 1406-253
(Sammelruf)
Telefax: 0451 1406-499
E-Mail:
ser.hl@lasg.landsh.de
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.