- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen
Leistungsbeschreibung
Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Wirtschaft, Verwaltung oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.
In Deutschland sind diese Straftatbestände in den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, wenn so genannte Amtsträger betroffen sind. Im geschäftlichen Verkehr sind insoweit die §§ 299 ff. StGB einschlägig.
Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern regelt § 108e StGB.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen wurden die Straftatbestände Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen eingeführt. Diese sind in § 299a und § 299b StGB geregelt.
Teaser
Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Wirtschaft, Verwaltung oder Politik.
An wen muss ich mich wenden?
- Anti-Korruptionsbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein,
- Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein,
- Polizeidienststellen in Schleswig-Holstein,
- Onlinewache der Landespolizei Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen wären hilfreich:
- Beschreibungen von Ereignissen, die Sie erlebt oder erfahren haben,
- Medien (z. B. Fotografien) oder auch
- Urkunden, Protokolle, Zeichnungen, Mitteilungen von Behörden.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch
- in der Richtlinie "Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein" (Anti-Korruptionsrichtlinie Schl.-H.),
- im Erlass „Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Schleswig-Holstein“ (Erlass SH) und den Erläuterungen und Ausführungsbestimmungen zum Erlass sowie
- in den Erlassen und Informationsblätter der jeweiligen Behörde
- oder auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Zuständige Stellen
Anti-Korruptionsbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein
Anti-Korruptionsbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 1206
24212 Gettorf
E-Mail: antikorruption.sh@kielnet.net
Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/antikorruptionsbeauftragter_kT/beauftragterAntikorruption.html