Kommunale Sportförderung beantragen

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"


Abteilung 41.1 Verwaltung und Sportmanagement, Fachdienst Kultur und Sport

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

Leistungsbeschreibung (was ist das, was wird ausgeführt?)

  • Förderung von Neubau, Ausbau, Umbau und Sanierung von Sportanlagen (z. B. Hallen, Sportplätze)
  • Anschaffung von Geräten und EDV zur Sportausübung oder Vereinsverwaltung (Erstausstattung, Ersatz nach mind. 5 Jahren)
  • Voraussetzung: Maßnahmen müssen unmittelbar dem Sportbetrieb dienen und vereinsbezogen sein

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

  • Die Gewährung ist verwaltungsrechtlicher Ermessensspielraum, kein Rechtsanspruch
  • Ablehnungen oder Kürzungen können mit entsprechender Begründung angefochten werden

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

  • Antragstellung mit allen erforderlichen Unterlagen (anhand des Onlineformulars)
  • Prüfung durch die Abteilung Verwaltung & Sportmanagement (FD 41.1) und den Kreissportverband Neumünster e. V. (KSV)
  • Entscheidung über Förderhöhe je nach Projektgröße:
    • Bis 10.000 EUR für Umbau, Neubau und Sanierungsmaßnahmen und Geräte bis 5.000 EUR: Entscheidung durch FD 41
    • Darüber: Beschluss im Ausschuss für Schule und Sport 
  • Nach Bewilligung können Mittel entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt werden

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

  • Bürger*innen können diese Leistung nicht in Anspruch nehmen
  • Vereine müssen in Neumünster ansässig, gemeinnützig im Vereinsregister eingetragen und seit mind. 3 Jahren aktiv sein
  • Mitgliedschaft im KSV Neumünster e. V. erforderlich
  • Mindestens 100 zahlende Mitglieder (bei Reha- und Behindertensport-Vereinen: mindestens 50)

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

Abteilung 41.1 Verwaltung und Sportmanagement, Fachdienst Kultur und Sport

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

  • Förderung ist zeitlich befristet (laufender Haushalt und Verfügbarkeit entscheidend)
  • Nachfinanzierung bereits begonnener oder fertiggestellter Projekte ist ausgeschlossen.

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

  • Sportförderungsgrundsätze der Stadt Neumünster vom 08.12.2022
  • Sportfördervertrag zwischen Stadt und KSV für den Zeitraum 2023–2026 

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

Weiterleitung - Hinweis

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

  • Anträge müssen vor Beginn des Projekts gestellt werden
  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann im Antrag beantragt werden – Risiko trägt der Verein
  • Bearbeitungsdauer variiert je nach Projekthöhe
  • Nach Ablauf der Förderperioden wird endgültig über die Anträge entschieden (Förderperioden: 01.10 – 30.04 und 01.05 bis 30.09 eines jeden Jahres)

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

  • Keine zusätzlichen Gebühren
  • Auszahlung über Überweisung
  • Eigenanteil und ehrenamtliche Leistungen bis max. 20 % können berücksichtigt werden

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Sportmanagement

Gartenstraße 10
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-3289
Telefax: +49 4321 942-3605

Webseite: Webseite Sportmanagement
E-Mail: sportmanagement@neumuenster.de