Kommunale Sportförderung beantragen
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
Abteilung 41.1 Verwaltung und Sportmanagement, Fachdienst Kultur und Sport
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
Leistungsbeschreibung (was ist das, was wird ausgeführt?)
- Förderung von Neubau, Ausbau, Umbau und Sanierung von Sportanlagen (z. B. Hallen, Sportplätze)
- Anschaffung von Geräten und EDV zur Sportausübung oder Vereinsverwaltung (Erstausstattung, Ersatz nach mind. 5 Jahren)
- Voraussetzung: Maßnahmen müssen unmittelbar dem Sportbetrieb dienen und vereinsbezogen sein
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
- Die Gewährung ist verwaltungsrechtlicher Ermessensspielraum, kein Rechtsanspruch
- Ablehnungen oder Kürzungen können mit entsprechender Begründung angefochten werden
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
- Antragstellung mit allen erforderlichen Unterlagen (anhand des Onlineformulars)
- Prüfung durch die Abteilung Verwaltung & Sportmanagement (FD 41.1) und den Kreissportverband Neumünster e. V. (KSV)
-
Entscheidung über Förderhöhe je nach Projektgröße:
- Bis 10.000 EUR für Umbau, Neubau und Sanierungsmaßnahmen und Geräte bis 5.000 EUR: Entscheidung durch FD 41
- Darüber: Beschluss im Ausschuss für Schule und Sport
- Nach Bewilligung können Mittel entsprechend dem Baufortschritt ausgezahlt werden
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
- Bürger*innen können diese Leistung nicht in Anspruch nehmen
- Vereine müssen in Neumünster ansässig, gemeinnützig im Vereinsregister eingetragen und seit mind. 3 Jahren aktiv sein
- Mitgliedschaft im KSV Neumünster e. V. erforderlich
- Mindestens 100 zahlende Mitglieder (bei Reha- und Behindertensport-Vereinen: mindestens 50)
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
Abteilung 41.1 Verwaltung und Sportmanagement, Fachdienst Kultur und Sport
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
- Förderung ist zeitlich befristet (laufender Haushalt und Verfügbarkeit entscheidend)
- Nachfinanzierung bereits begonnener oder fertiggestellter Projekte ist ausgeschlossen.
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
- Sportförderungsgrundsätze der Stadt Neumünster vom 08.12.2022
- Sportfördervertrag zwischen Stadt und KSV für den Zeitraum 2023–2026
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
- Anträge müssen vor Beginn des Projekts gestellt werden
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann im Antrag beantragt werden – Risiko trägt der Verein
- Bearbeitungsdauer variiert je nach Projekthöhe
- Nach Ablauf der Förderperioden wird endgültig über die Anträge entschieden (Förderperioden: 01.10 – 30.04 und 01.05 bis 30.09 eines jeden Jahres)
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
- Keine zusätzlichen Gebühren
- Auszahlung über Überweisung
- Eigenanteil und ehrenamtliche Leistungen bis max. 20 % können berücksichtigt werden
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Sportmanagement
Gartenstraße 10
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-3289
Telefax: +49 4321 942-3605
Webseite:
Webseite Sportmanagement
E-Mail:
sportmanagement@neumuenster.de