- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Kanalstörung melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie beobachten, dass ein Straßenablauf (Gully) verstopft ist und sich das Regenwasser dort staut oder wenn Sie bemerken, dass die Abwässer aus Ihrer Wohnung beziehungsweise Ihrem Haus nicht mehr ablaufen, rufen Sie möglichst schnell Ihre örtliche Störungsstelle an. Auch bei allen anderen Störungen, die das öffentliche Kanalsystem betreffen, ist diese der richtige Ansprechpartner für Sie.
Teaser
Sofern Sie beobachten, dass das Abwasser bei Ihnen zu Hause oder auf den Straßen (Gully) nicht mehr abfließt, sollten Sie umgehend die Störungsstelle rufen.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Störungsstelle (Servicenummer) der Gemeinde, Stadt oder des Amtes oder
- direkt an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bereich der Straßenablauf verstopft ist.
Rechtsgrundlage
§ 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
§ 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Hinweis des Technischen Betriebszentrums TBZ:
Sollten Sie akute Probleme mit der Abwasserentsorgung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung haben, erreichen Sie uns Montag bis Donnerstag bis 20:30 Uhr und am Freitag bis 18:30 Uhr unter der Telefonnummer 04321 942 2913.
Außerhalb dieser Zeiten haben Sie die Möglichkeit, uns eine Nachricht zu hinterlassen. Vergessen Sie nicht, uns Ihren Namen, Adresse, Telefonnummer und die Art der Störung zu nennen.
Unser Anrufbeantworter wird täglich um 22:00 Uhr, am Samstag und Sonntag auch um 16:00 Uhr abgehört. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Bedenken Sie aber bitte, dass wir nur für Verstopfungen im öffentlichen Netz zuständig sind.
Bei unmittelbaren Gefahren für die Umwelt wenden Sie sich an die Feuerwehr unter der Rufnummer 04321 33220 bzw. den Notruf 112.
Zuständige Stellen
Stadtentsorgung des TBZ Neumünster
Stadtentsorgung des TBZ Neumünster
Niebüller Straße 90
24536 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2900
Telefax: +49 4321 942-2921
E-Mail: tbz@neumuenster.de
Webseite: https://www.neumuenster.de/tbz
Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr
Ansprechpartner:- Abwassersammlung
Telefon: +49 4321 942-2939
Tiefbau der Stadt Neumünster
Tiefbau der Stadt Neumünster
Roonstraße 42
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2673
E-Mail: tiefbau@neumuenster.de
E-Mail: AufgrabungenTB@neumuenster.de
Webseite: https://www.neumuenster.de/tiefbau
- Arbeitsgruppenleitung Straßenbau
Telefon: +49 4321 942-2655
- Kanalstörung melden
Telefon: +49 4321 942-2676