Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten

Volltext

Als Jugendgerichtshilfe berät die Jugendhilfe im Strafverfahren jugendliche (14 bis 17 Jahre) und heranwachsende (18 bis 20 Jahre) Beschuldigte sowie ihre Familien. Sie begleitet das gesamte Strafverfahren von den polizeilichen Ermittlungen bis zur möglichen Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht und steht ihnen beratend und unterstützend zur Seite.

Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören zum Beispiel die Information und Beratung über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens, die möglichen Folgen der Straftat sowie Datenschutz und Vertrauensschutz. Sie unterstützt bei Problemen in Schule, Beruf, Familie oder Freizeit und vermittelt Hilfsangebote.

Wenn Sie als junger Mensch straffällig oder einer Straftat bezichtigt werden, können Sie die Jugendhilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen.

Verfahrensablauf

Die Jugendgerichtshilfe wird regelmäßig durch die Polizei über die Einleitung der Ermittlungen informiert und nimmt ihre Aufgaben im gesamten weiteren Verfahren wahr. Sie begleitet Sie durch folgende Schritte:

  • Grundsätzlich nimmt die Jugendgerichtshilfe mit Ihnen oder Ihren Erziehungsberechtigten Kontakt auf, sobald sie in das Verfahren einbezogen wird. Sie können sich aber auch jederzeit selbst an die Jugendgerichtshilfe wenden.
  • Sobald der Kontakt hergestellt ist, führt die Jugendgerichtshilfe ein Erstgespräch mit Ihnen, um die Umstände der Straftat sowie Ihre persönliche, familiäre und soziale Situation zu klären.
  • Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, nimmt ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe teil, unterstützt Sie vor Ort und gibt Empfehlungen für mögliche Maßnahmen, die Ihrer Situation gerecht werden.
  • Im Fall Ihrer Verurteilung hilft die Jugendgerichtshilfe bei der Umsetzung der Maßnahmen, beispielsweise durch die Vermittlung sozialer Arbeitsstunden oder die Teilnahme an sozialen Trainingskursen. Erzieherische Maßnahmen können aber auch unabhängig von einer Verurteilung angeboten und durchgeführt werden.

Gebühren

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Eine Betreuung findet während des gesamten Verfahrens statt.

Voraussetzungen

  • Gegen Sie wird ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat geführt, die Sie im Alter zwischen 14 und 20 Jahren begangen haben sollen.
  • Sie sind ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person und suchen Unterstützung im Verfahren.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

Hier geht es zum

Das Team, kurz "TIP" genannt, hat die Aufgabe,  die Jugendlichen in der Stadt Neumünster zu unterstützen, die entweder schon straffällig geworden sind oder es in Zukunft werden könnten.  

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe

Plöner Straße 2
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2514
Telefax: +49 4321 942-2744

Webseite: Bezirkssozialarbeit
E-Mail: asd@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr


und nach telefonischer Absprache

Für Ihre Fragen und Auskünfte steht Ihnen der Informationsschalter

zur Verfügung.


Öffnungszeiten

 

des Informationsschalters:


Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr


Donnerstagvon 14:30 bis 17:30 Uhr

Ansprechpartner:
  • Bezirk Nord

    Telefon: +49 4321 942-2359
    Telefon: +49 4321 963900-31

  • Bildungszentrum Vicelinviertel (BiVi)

    Telefax: +49 4321 963900-39
    Telefon: +49 4321 96390031

  • Bezirk Mitte

    Telefon: +49 4321 942-2695
    Telefon: +49 4321 942-2537

  • Bezirk Süd

    Telefon: +49 4321 942-2698
    Telefon: +49 4321 942-2589

Adresse:
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -


24170 Kiel Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel

Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-5416

Webseite: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de