Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
Leistungsbeschreibung
Im gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14-17 Jahre alt) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18-20 Jahre alt) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden.
Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Auf Heranwachsende kann allgemeines Strafrecht (wie bei Erwachsenen) oder Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine jugendtypische Straftat vorliegt, oder der/die Heranwachsende in seiner/ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe steht.
Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (zum Beispiel Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden, eines Verkehrserziehungskurses, die Durchführung eines Sozialen Trainingskurses oder ähnliches).
Teaser
Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien.
An wen muss ich mich wenden?
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Hier geht es zum
Das Team, kurz "TIP" genannt, hat die Aufgabe, die Jugendlichen in der Stadt Neumünster zu unterstützen, die entweder schon straffällig geworden sind oder es in Zukunft werden könnten.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2514
Telefax: +49 4321 942-2744
E-Mail: asd@neumuenster.de
Webseite: Bezirkssozialarbeit
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Für Ihre Fragen und Auskünfte steht Ihnen der Informationsschalterzur Verfügung.
Öffnungszeiten des Informationsschalters:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstagvon 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Bezirk Nord
Telefon: +49 4321 963900-31
Telefon: +49 4321 942-2359 - Bildungszentrum Vicelinviertel (BiVi)
Telefax: +49 4321 963900-39
Telefon: +49 4321 96390031 - Bezirk Mitte
Telefon: +49 4321 942-2695
Telefon: +49 4321 942-2537 - Bezirk Süd
Telefon: +49 4321 942-2589
Telefon: +49 4321 942-2698
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
24170 Kiel Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-5416
E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de
Webseite: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Webseite: poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de