Jagdsteuer bezahlen
Volltext
Die Jagdsteuer ist eine Gemeindesteuer. Ob sie erhoben wird oder nicht, entscheidet der jeweilige Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt.
Wenn Sie das Jagdrecht selbst ausüben oder ausüben lassen, kann es sein, dass Sie eine Jagdsteuer zahlen müssen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Zahlung der Jagdsteuer oder Sie erhalten eine Aufforderung der zuständigen Unteren Jagdbehörde, Jagdsteuer zu zahlen.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Jagdsteuer.
- Sie zahlen die Jagdsteuer.
Gebühren
Für genauere Informationen über die Höhe der Steuer wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Untere Jagdbehörde.
Ansprechpunkt
Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung)
Fristen
Sie müssen die Steuer nach dem Ablauf des Steuerjahres bezahlen. Das Steuerjahr ist entweder das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) oder das Pachtjahr, sofern es vom Jagdjahr abweicht.
Voraussetzungen
- Sie üben das Jagdrecht aus oder lassen es ausüben.
- Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt erhebt die Jagdsteuer.
erforderliche Unterlagen
Welche Dokumente Sie für die Zahlung der Jagdsteuer benötigen, können Sie bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde erfragen.
Handlungsgrundlage(n)
§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kurzfassung
-
Jagdsteuer Zahlung
- Wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt, ist steuerpflichtig.
- Die Höhe der zu zahlenden Steuer teilt die zuständige Behörde mit.
- Die Jagdsteuer muss zum Ablauf des Steuerjahres bezahlt werden. Das Steuerjahr ist entweder das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) oder das Pachtjahr, sofern es vom Jagdjahr abweicht.
- Zuständige Stelle: untere Jagdbehörde der Kreise und kreisfreien Städte
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Stadtkasse/Zentrales Forderungsmanagement
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2512
Telefon: +49 4321 942-2258
Telefax: +49 4321 942-2095
Webseite:
Rund um Finanzen
E-Mail:
forderungsmanagement@neumuenster.de
E-Mail:
buchhaltung@neumuenster.de
E-Mail:
vollstreckung@neumuenster.de
Telefonische Erreichbarkeitszeiten:
montags bis mittwochs 8:00 - 15:00 Uhr
donnerstags 8:00 - 17:00 Uhr
freitags 8:00 - 12:00 Uhr