Jagdschein erstmalig beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Jagd ausüben wollen, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

Falls Sie in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.

Teaser

Sie möchten auf die Jagd gehen? Dann müssen Sie einen Jagdschein mit sich führen, den Sie nach bestandener Jägerprüfung beantragen können.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen erstmalig die Erteilung des Jagdscheins.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten Ihren Jagdschein oder die zuständige Behörde teilt Ihnen die Hinderungsgründe mit.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Jagdbehörde der Kreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen

  • Sie haben die erforderliche Sachkunde (durch eine bestandene Jägerprüfung)
  • Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original
  • Lichtbild
  • Nachweis des Vorhandenseins der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung mit den vorgeschriebenen Deckungssummen (500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden)

Welche Gebühren fallen an?

Zu den Jagdscheingebühren werden noch Kosten für die Jagdabgabe erhoben.

Jahresjagdschein für 1 Jagdjahr

Gebühr: EUR 55,00

Jahresjagdschein für 2 Jagdjahre

Gebühr: EUR 65,00

Jahresjagdschein für 3 Jagdjahre

Gebühr: EUR 75,00

Tagesjagdschein

Gebühr: EUR 25,00

Jahresjagdschein für Jugendliche

Gebühr: EUR 20,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 14 Tage - 3 Jahre

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1  - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Was sollte ich noch wissen?

Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines.

Status Bibliothekseintrag

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2521

E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail: gewerbeamt@neumuenster.de
Webseite: Online-Terminvergabe für einige Dienstleistungen möglich!

Öffnungszeiten:

Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;

Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;

Mittwoch geschlossen;

Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht