Wartungsarbeiten
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Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden
Volltext
Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Gehwegüberfahrt intakt und benutzbar ist. Wenn Sie dafür Maßnahmen der Instandhaltung durchführen, müssen Sie diese dem zuständigen Tiefbauamt melden.
Wenn Sie Ihre bestehende Gehwegüberfahrt Instand halten möchten, müssen Sie dies dem zuständigen Tiefbauamt melden.
Verfahrensablauf
- Sie melden die Instandhaltungsmaßnahme vor Beginn der Arbeiten der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
- Sie erhalten Nachricht von der zuständigen Stelle.
Gebühren
Sie tragen die Kosten für die Instandhaltungen.
Ansprechpunkt
- Regionales Tiefbauamt
- Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Fristen
Vor Beginn der Arbeiten.
Bearbeitungsdauer
Individuell je nach Aufwand.
Voraussetzungen
- Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
- Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.
erforderliche Unterlagen
- Angabe der Anschrift
- Gegebenenfalls Planungsunterlagen
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Kurzfassung
- Gehwegüberfahrten Instandhaltung
- Eine Gehwegüberfahrt dient der einfachen Erreichung eines Grundstücks von der Straße auf mit einem Fahrzeug.
- Bestehende Gehwegüberfahrten müssen Instand gehalten werden.
- Maßnahmen der Instandhaltung müssen dem Tiefbauamt gemeldet werden.
-
Zuständig:
- Regionales Tiefbauamt
- Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Tiefbau
Gadelander Straße 77
24539 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2614
Telefax: +49 4321 942-2673
Webseite:
Webseite Tiefbau
E-Mail:
tiefbau@neumuenster.de
- Arbeitsgruppenleitung Straßenbau
Telefon: +49 4321 942-2655
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Telefon: 0431 3830
Telefax: 0431 383-2754
E-Mail:
gst@lbv-sh.landsh.de