Informationen über Familienbücher erhalten

Volltext

Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 1. Januar 2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden seit dem die Eheeinträge in den Eheregistern von den Eheschließungsstandesämtern fortgeführt. An diese Standesämter sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Vorher angelegte Familienbücher werden somit als Heiratseinträge beim Eheschließungsstandesamt fortgeführt.

Aus den als Heiratseinträge fortzuführenden Familienbüchern können Eheurkunden ausgestellt werden.

Seit dem 1. Januar 2009 werden keine Familienbücher mehr geführt. Die Eheeinträge werden seither in Eheregistern fortgeführt.

Ansprechpunkt

An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben.

Hinweise (Besonderheiten)

Das Familienbuch gibt es seit 1. Januar 2009 nicht mehr. Es war in der Zeit von 1958 bis 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder Eheschließung im Inland, auf Antrag auch für Eheschließungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgeführt worden ist. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe.

Hiervon abweichend ist das Stammbuch der Familie eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Standesamt

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2083

Webseite: Standesamt Neumünster
Webseite: Termin online vereinbaren
E-Mail: standesamt@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr;


Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;


Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr;


Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Urkunden, Kasse

    Telefon: +49 4321 942-2468