Infektionshygienische Überwachung

Volltext

In gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie z. B. Alten- und Pflegeheimen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Möglichkeit zur Erhaltung der persönlichen Hygiene sicherzustellen.
Ebenso werden in Krankenhäusern, Arztpraxen, Einrichtungen des ambulanten Operierens sehr konkrete Anforderungen an die Infektionshygiene gestellt.

Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht entsprechende Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus wird Hinweisen über mangelnde hygienische Bedingungen auf öffentlich genutzten Plätzen, z. B. Spielplätzen oder in Parks, nachgegangen.

Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften.

Gebühren

Es fallen Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Gesundheitsamt.

Ansprechpunkt

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

erforderliche Unterlagen

Dokumentationen aus den Bereichen

  • Hygienepläne
  • Mitarbeiterschulungen
  • Gerätewartung
  • Nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen)

Es können weitere Unterlagen benötigt werden. Es wird daher empfohlen, sich gegebenenfalls vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Amtsärztliche Leistungen, Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz

Meßtorffweg 8
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2810
Telefax: +49 4321 942-2800

Webseite: Webseite FD Gesundheit
Webseite: Online-Erstbelehrung (Infektionsschutz)
E-Mail: fachdienst.gesundheit@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr


Montag bis Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr


Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr


und nach telefonischer Absprache