- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Infektionshygienische Überwachung
Leistungsbeschreibung
In gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie z.B. Alten- und Pflegeheimen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Möglichkeit zur Erhaltung der persönlichen Hygiene sicherzustellen.
Ebenso werden in Krankenhäusern, Arztpraxen, Einrichtungen des ambulanten Operierens sehr konkrete Anforderungen an die Infektionshygiene gestellt.
Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht entsprechende Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus wird Hinweisen über mangelnde hygienische Bedingungen auf öffentlich genutzten Plätzen, z.B. Spielplätzen oder in Parks, nachgegangen.
Teaser
Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dokumentationen aus den Bereichen Hygienepläne, Mitarbeiterschulungen, Gerätewartung, Nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen). Es können weitere Unterlagen benötigt werden. Es wird daher empfohlen, sich gegebenenfalls vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Gesundheitsamt.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG),
- Heimgesetz (HeimG),
- Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIpVO),
- Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (HygieneVO),
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG).
Zuständige Stellen
Amtsärztliche Leistungen, Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz der Stadt Neumünster
Amtsärztliche Leistungen, Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz der Stadt Neumünster
Meßtorffweg 8
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2810
Telefax: +49 4321 942-2800
E-Mail: fachdienst.gesundheit@neumuenster.de
Webseite: Fachdienst Gesundheit
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Mitarbeiter/-in
Telefon: +49 4321 942-2846