Hilfe zur Gesundheit bei Schwangerschaft und Mutterschaft beantragen
Volltext
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Gebühren
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an:
- eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
- Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, oder
- an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie weitere Informationen bezüglich Hilfen für Schwangere und Beratungsangeboten für Familien finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Details zur Bundesstiftung erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Kurzfassung
Als Sozialhilfeempfängerin erhalten Sie, sofern entsprechende Leistungen nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, während der Schwangerschaft und Mutterschaft diese bei Bedürftigkeit in gleicher Qualität und gleichem Umfang vom Sozialamt.
Dies sind:
- Behandlung durch Ärzte
- Hilfe von Hebammen,
- Krankenhausunterbringung
- Unterstützungsleistungen bei der häuslichen Pflege falls diese nicht durch die Familie erfolgen kann
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
- Unterstützung von Anfang an für Schwangere und Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren bietet das Team der "Frühen Hilfen" in Neumünster.
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2514
Telefax: +49 4321 942-2744
Webseite:
Bezirkssozialarbeit
E-Mail:
asd@neumuenster.de
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Für Ihre Fragen und Auskünfte steht Ihnen der Informationsschalter
zur Verfügung.
Öffnungszeiten
des Informationsschalters:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstagvon 14:30 bis 17:30 Uhr
Ansprechpartner:- Bezirk Nord
Telefon: +49 4321 942-2359
Telefon: +49 4321 963900-31 - Bildungszentrum Vicelinviertel (BiVi)
Telefax: +49 4321 963900-39
Telefon: +49 4321 96390031 - Bezirk Mitte
Telefon: +49 4321 942-2695
Telefon: +49 4321 942-2537 - Bezirk Süd
Telefon: +49 4321 942-2698
Telefon: +49 4321 942-2589