Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

Volltext

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:

  • Alter des Kindes
  • Entwicklungsstand Ihres Kindes
  • Bindungen Ihres Kindes
  • Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen

Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht. 
Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen. 
Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
  • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
  • Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
  • Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen. 
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen. 
  • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
     

Gebühren

Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
  • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
  • Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig. 
     

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis 
  • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
  • Klage

Kurzfassung

  • Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
  • Nach Beratung auf Antrag
  • Eltern werden bei der Wahl der Pflegefamilie einbezogen
  • Hilfeplangespräch notwendig
  • Zuständige Stelle: Jugendamt
     
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Fachdienst Familien- und Jugendhilfe

Plöner Straße 2
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2374
Telefon: +49 4321 942-2699
Telefon: +49 4321 942-2514
Telefon: +49 4321 942-2362
Telefon: +49 4321 942-2528
Telefax: +49 4321 942-2744

E-Mail: asd@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr


und nach telefonischer Absprache

Für Ihre Fragen und Auskünfte steht Ihnen der Informationsschalter

zur Verfügung.


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Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr


Donnerstagvon 14:30 bis 17:30 Uhr