Gewerbsmäßigen Viehhandel, Viehtransport oder das Betreiben einer Sammelstelle anzeigen

Volltext

Wenn Sie

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
     
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
     
  • eine Sammelstelle betreiben wollen,
     

müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es trasportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, muss dies anzeigen.

Gebühren

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)

Fristen

Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift
  • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle

Formulare

Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Großflecken 23
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2559 (Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-2082

Webseite: Termin online vereinbaren
E-Mail: veterinaer@neumuenster.de