Gewerbsmäßigen Viehhandel, Viehtransport oder das Betreiben einer Sammelstelle anzeigen
Volltext
Wenn Sie
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gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
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gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
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eine Sammelstelle betreiben wollen,
müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es trasportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, muss dies anzeigen.
Gebühren
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)
Fristen
Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
Handlungsgrundlage(n)
Formulare
Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Großflecken 23
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2559
(Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-2082
Webseite:
Termin online vereinbaren
E-Mail:
veterinaer@neumuenster.de