Geschwisterermäßigung der Kita-Gebühr beantragen

Volltext

Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen.

Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.

Gebühren

Ansprechpunkt

An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

Fristen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.

Voraussetzungen

Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen .

  • Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
  • Diese Kinder leben mit Ihnen  in einem Haushalt.

erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Hinweise (Besonderheiten)

Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.

Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.

Kurzfassung

  • Gebühr für Kindertageseinrichtungen bei Geschwisterkindern Ermäßigung
  • Übernahme des Elternbeitrags für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig
  • Die Kreise und kreisfreien Städte regeln unterschiedlich, ob Kinder in Horten und schulischen Betreuungsangeboten mitangerechnet werden
  • Erforderlich ist, dass die Kinder in einem Haushalt leben
  • Ansprechpunkt: Kindertageseinrichtung selbst, örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihm bestimmte Ermäßigungsstelle (häufig Standortgemeinde der Kita)
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Kindertageseinrichtungen

Großflecken 72
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2110
Telefax: +49 4321 942-2755

Webseite: Städtische und nichtstädtische Kitas & Familienzentren auf einen Blick
E-Mail: fruehkindliche-bildung@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:


Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr


Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr


und nach telefonischer Vereinbarung

Ansprechpartner:
  • Ansprechpartner für die Vergabe von Kitaplätzen und zur Tagespflege

    Telefon: 04321 942-3233
    Telefon: 04321 942-2502