Geschwisterermäßigung der Kita-Gebühr beantragen

Volltext

Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen.

Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.

Gebühren

Ansprechpunkt

An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

Fristen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.

Voraussetzungen

Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen .

  • Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
  • Diese Kinder leben mit Ihnen  in einem Haushalt.

erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Hinweise (Besonderheiten)

Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.

Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.

Kurzfassung

  • Gebühr für Kindertageseinrichtungen bei Geschwisterkindern Ermäßigung
  • Übernahme des Elternbeitrags für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig
  • Die Kreise und kreisfreien Städte regeln unterschiedlich, ob Kinder in Horten und schulischen Betreuungsangeboten mitangerechnet werden
  • Erforderlich ist, dass die Kinder in einem Haushalt leben
  • Ansprechpunkt: Kindertageseinrichtung selbst, örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihm bestimmte Ermäßigungsstelle (häufig Standortgemeinde der Kita)
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Arbeitsgruppe Kostenbeiträge und Sozialstaffel

Großflecken 72
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-3070 (Arbeitsgruppenleitung)
Telefon: +49 4321 942-2307 (Familienzentrum Schwedenhaus Kita Wittorf Kita Schubertstraße Kita Nepomuk Schulkindbetreuung Timm-Kröger-Schule Schulkindbetreuung Vicelinschule Elternbeiträge in der Kindertagespflege nach Name des Kindes - Buchstabenbereich K-S)
Telefon: +49 4321 942-2295 (Familienzentrum (Trio) Werderstraße Kita Faldera Anscharkita Kita Vicelin Kita Mäusenest Kita Bugenhagen Schulkindbetreung GS an der Schwale Schulkindbetreuung Fröbelschule Betreute Grundschulen auswärtige Kitas Elternbeiträge in der Kindertagespflege nach Name des Kindes - Buchstabenbereich T-Z)
Telefon: +49 4321 942-2301 (Kita Haartallee Kita St. Bartholomäus Kita Kleine Arche Krippe Kleine Raupe Blauer Elefant Kita Zwergenland Familienzentrum Einfeld Wasbek)
Telefon: +49 4321 942-3074 (Kita Hauke-Haien Kita Volkshaus Kita Gartenstadt Kita Flinke Fööt Kita Konfetti Elternbeiträge in der Kindertagespflege nach Name des Kindes - Buchstabenbereich A-J)
Telefon: +49 4321 942-2418 (Kita Am Alten Stahlwerk Wichernkindergarten Kita Gadeland Kita Schatzkiste Johannes-Kindergarten Krippe Kleine Fische FEK Kita Sonnenschein Kita Dietrich-Bonhoeffer Kita St. Elisabeth Schulkindbetreuung Einfeld)
Telefon: +49 4321 942-3075 (Kita Farbklecks Kita Lütte Lüüd Kita Ruthenberger Rasselbande Kita Småland Andreas-Kita Kita Bollerwagen Villa Kunterbunt Kinderhaus Gadeland Kita Bunte Welten Waldorf-Kitas Schulkindbetreuung Gartenstadt)
Telefon: +49 4321 942-3360

Webseite: Städtische und nichtstädtische Kitas & Familienzentren auf einen Blick
E-Mail: kitaktp-kostenbeitraege@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:


Dienstag und Donnerstag


08:30 bis 12:00 Uhr