Geschwisterermäßigung der Kita-Gebühr beantragen
Volltext
Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen.
Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.
Gebühren
Ansprechpunkt
An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).
Fristen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.
Voraussetzungen
Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen .
- Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
- Diese Kinder leben mit Ihnen in einem Haushalt.
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.
Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.
Kurzfassung
- Gebühr für Kindertageseinrichtungen bei Geschwisterkindern Ermäßigung
- Übernahme des Elternbeitrags für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig
- Die Kreise und kreisfreien Städte regeln unterschiedlich, ob Kinder in Horten und schulischen Betreuungsangeboten mitangerechnet werden
- Erforderlich ist, dass die Kinder in einem Haushalt leben
- Ansprechpunkt: Kindertageseinrichtung selbst, örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihm bestimmte Ermäßigungsstelle (häufig Standortgemeinde der Kita)
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Arbeitsgruppe Kostenbeiträge und Sozialstaffel
Großflecken 72
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-3070
(Arbeitsgruppenleitung)
Telefon: +49 4321 942-2307
(Familienzentrum Schwedenhaus
Kita Wittorf
Kita Schubertstraße
Kita Nepomuk
Schulkindbetreuung Timm-Kröger-Schule
Schulkindbetreuung Vicelinschule
Elternbeiträge in der Kindertagespflege
nach Name des Kindes - Buchstabenbereich K-S)
Telefon: +49 4321 942-2295
(Familienzentrum (Trio) Werderstraße
Kita Faldera
Anscharkita
Kita Vicelin
Kita Mäusenest
Kita Bugenhagen
Schulkindbetreung GS an der Schwale
Schulkindbetreuung Fröbelschule
Betreute Grundschulen
auswärtige Kitas
Elternbeiträge in der Kindertagespflege
nach Name des Kindes - Buchstabenbereich T-Z)
Telefon: +49 4321 942-2301
(Kita Haartallee
Kita St. Bartholomäus
Kita Kleine Arche
Krippe Kleine Raupe
Blauer Elefant
Kita Zwergenland
Familienzentrum Einfeld
Wasbek)
Telefon: +49 4321 942-3074
(Kita Hauke-Haien
Kita Volkshaus
Kita Gartenstadt
Kita Flinke Fööt
Kita Konfetti
Elternbeiträge in der Kindertagespflege
nach Name des Kindes - Buchstabenbereich A-J)
Telefon: +49 4321 942-2418
(Kita Am Alten Stahlwerk
Wichernkindergarten
Kita Gadeland
Kita Schatzkiste
Johannes-Kindergarten
Krippe Kleine Fische
FEK Kita Sonnenschein
Kita Dietrich-Bonhoeffer
Kita St. Elisabeth
Schulkindbetreuung Einfeld)
Telefon: +49 4321 942-3075
(Kita Farbklecks
Kita Lütte Lüüd
Kita Ruthenberger Rasselbande
Kita Småland
Andreas-Kita
Kita Bollerwagen
Villa Kunterbunt
Kinderhaus Gadeland
Kita Bunte Welten
Waldorf-Kitas
Schulkindbetreuung Gartenstadt)
Telefon: +49 4321 942-3360
Webseite:
Städtische und nichtstädtische Kitas & Familienzentren auf einen Blick
E-Mail:
kitaktp-kostenbeitraege@neumuenster.de
Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr