Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Leistungsbeschreibung
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden.
Teaser
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, benötigen eine Anerkennung.
An wen muss ich mich wenden?
An die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.
Welche Gebühren fallen an?
Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.
Zuständige Stellen
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
Winzererstraße 9
80797 München, Landeshauptstadt
Telefax: +49 89 1261-2550
Telefon: +49 89 1261-2582
Webseite: www.zls-muenchen.de