Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen

Volltext

Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg, Verwallung oder Geländeauffüllung/abtrag.

Anlagen können sein:

  • Stauanlagen,
  • Brücke,
  • Überfahrt,
  • Durchlass,
  • Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung,
  • Baumaßnahme am Gewässer,
  • Leitungstrasse parallel zum Gewässer,
  • Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen,
  • Steg,
  • Verwaltung oder Geländeauffüllung/-abtrag.

Wenn Sie wesentliche Änderungen an oder in oberirdischen Gewässern oder einer bestehenden Anlage vornehmen oder eine Anlage errichten möchten, müssen Sie eine Genehmigung bei der zuständigen unteren Wasserbehörde beantragen.

Verfahrensablauf

Genehmigung von Anlagen an oberirdischen Gewässern können Sie formlos beantragen.

- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag

- Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag

Gebühren

Ansprechpunkt

Untere Wasserbehörde

erforderliche Unterlagen

  • Gegebenenfalls Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückeigentümers  
  • Gegebenenfalls Einverständniserklärung des Wasser- und Bodenverbandes

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurzfassung

-  Antrag Errichtung oder Änderung einer Anlage oberirdische Gewässer Erteilung

-  Beantragen einer Errichtung oder Änderung von Anlagen an, in, über oder unter oberirdischen Gewässern von

  • - Gebäuden
  • - Brücken
  • - Stege
  • - Mauern
  • - Rohr und Kabelleitungen
  • - Überfahrten/Durchlässe

-  Zuständig Behörde: Untere Wasserbehörde (abhängig vom Ort)

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Zuständige Stellen

Adresse:
Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)

Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster

Telefax: +49 4321 942-2503
Telefon: +49 4321 942-2716 (Geschäftszimmer)

Webseite: Natur-, Boden- und Wasserschutz, Umwelt-ABC
E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr


Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


und nach telefonischer Absprache